Pilotverfahren gegen Sammelklagen: HeidelbergCement mit Gleiss Lutz im Streit um Kartell-Schadensersatz erfolgreich

27.12.2013

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Schadensersatzklage der auf Sammelklagen spezialisierten belgischen Aktiengesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) gegen sechs Zementhersteller abgewiesen. Die CDC hatte Forderungen von Geschädigten des 2004 aufgedeckten Zement-Kartells aufgekauft und einen dreistelligen Millionenbetrag vor dem Landgericht Düsseldorf geltend gemacht. Das Gericht entschied nun, dass diese praktizierte Abtretung von Forderungen unwirksam sei.

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für weitere anhängige Verfahren der CDC in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten. Gleiss Lutz ist in dem seit acht Jahren laufenden Verfahren für den Marktführer HeidelbergCement tätig.

In seinem Urteil folgte das Landgericht Düsseldorf den wesentlichen Argumenten von HeidelbergCement und Gleiss Lutz und führte aus, dass die ursprünglichen Abtretungen der Forderungen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstießen und deshalb nichtig seien. Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzforderungen verjährt waren und dass das im konkreten Fall praktizierte Modell der CDC sittenwidrig sei. Die Klägerin erwerbe Forderungen und klage diese gegen Erfolgshonorar ein, ohne hierfür eigene Mittel aufwenden zu müssen. Die Zementabnehmer trügen so selbst kein Prozessrisiko und die Klägerin allenfalls ein geringes, weil sie über kein nennenswertes Vermögen verfüge und im Fall des Prozessverlustes die von ihr zu tragenden Prozesskosten, insbesondere die Kostenerstattungsansprüche der Beklagten, nicht vollständig decken könne. Das Kostenrisiko werde damit auf die Beklagten verlagert.

CDC kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Für HeidelbergCement sind Dr. Ulrich Denzel (Partner), Dr. Carsten Klöppner und Susann Markert (alle Kartellrecht, Stuttgart) tätig.

Gleiss Lutz hat die Entwicklung kartellrechtlicher Schadensersatzverfahren von Beginn an begleitet und zählt in diesem in Europa noch vergleichsweise jungen Rechtsgebiet zu den führenden Beratern. So beriet die Kanzlei unter anderem:

·IVECO Magirus bei Sammelvergleich mit Kommunen in Zusammenhang mit Forderungen aus dem Löschfahrzeugkartell - erster Kollektivvergleich in Deutschland

·ProSiebenSat.1 bei Schadensersatzklagen von RTL 2, MTV und TM-TV im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbung ·Evonik Degussa im bislang größten CDC-Schadensersatzverfahren (Wasserstoffperoxid) vor dem Landgericht Dortmund und dem Europäischen Gerichtshof

·Papierfabrik August Koehler vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren um Selbstdurchschreibepapier (ORWI) - erster Fall zu Schadenersatz wegen Kartellverstößen vor dem BGH und Grundsatzentscheidung zu Klagen mittelbar Geschädigter

·Salzhersteller in Zusammenhang mit Forderungen aus dem Streusalzkartell - Vergleiche mit Bund und Ländern sowie Kommunen

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