Pinsent Masons gewinnt für Samsung Electronics Rechtstreit gegen TCL wegen irreführender Werbung
Die multinationale Anwaltskanzlei Pinsent Masons hat für Samsung Electronics vor dem Landgericht München einen Rechtstreit gegen die TCL Deutschland GmbH gewonnen.
In dem Verfahren hat die Samsung Electronics GmbH der TCL Deutschland GmbH & Co. KG vorgeworfen, TV-Geräte mit einer nicht-vorhandenen Technologie zu bewerben. Konkret ging es bei diesem auch unter dem Stichwort „Fake QLED“ geführten Streit darum, ob die angegriffenen TCL-Geräte die sogenannte Quantum Dot- oder auch QLED-Technologie einsetzen würden oder nicht, um damit das Bild zu erzeugen. Bei der QLED-Technologie handelt es sich um eine spürbar verbesserte Variante der bekannten LED-Technologie, die eine besonders lebendige, brillante und kontrastreiche Farbdarstellung ermöglicht.
Das LG München I entschied nun, dass die Geräte irreführend beworben wurden. Samsung habe gezeigt, dass die Geräte diese Technologie nicht aufweisen würden, TCL hatte dies nicht widerlegt. Daher untersagte das Landgericht München TCL nun, die angegriffenen Geräte aus sechs verschiedenen Serien weiterhin als „QLED“ zu bezeichnen. Zudem wurde TCL dazu verurteilt, die falschen Aussagen zu berichtigen. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
Die Quantum Dot-Technologie verwendet bestimmte Nano-Halbleiter-Partikel, die sogenannten Quantum Dots, um eine besonders hohe Farbgenauigkeit und ein großes Farbspektrum zu erreichen. Samsung gehörte dabei zu den ersten Herstellern, die diese Premium-Technologie in der Breite angeboten hatten.
Das Verfahren in München steht in einem größeren internationalen Kontext. Ähnliche Verfahren zu dem Vorwurf der „Fake QLEDs“ sind gegenwärtig auch in Korea und den USA anhängig, dort teilweise als Massenklage. Das Urteil des LG München ist der erste Erfolg für Samsung in diesem Komplex auf internationaler Ebene.
Berater Samsung Electronics: Pinsent Masons
Dr. Fabian Klein (Legal Director); Anna-Lena Kempf (Senior Associate; beide IP, Frankfurt)
Dr. Fabian Klein, der die Streitigkeit führte, kommentiert:
„Wir freuen uns, dass wir dieses strategisch wichtige Verfahren für unsere langjährige Mandantin Samsung Electronics erfolgreich abschließen konnten. Dass das Gericht TCL untersagt hat, die angegriffenen Geräte weiterhin als „QLED“ zu bezeichnen, ist aber nicht nur ein Gewinn für Samsung, sondern vor allem für die Verbraucher. Zudem freut uns, dass wir damit hoffentlich auch international ein Zeichen setzen konnten, denn weiteren Verfahren in den USA und Korea liegt im Wesentlichen derselbe Sachverhalt zu Grunde.”

