pkl Spies: Baumeister & Trabandt GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

26.11.2015

- Ausstatter für Fahrzeuge im Bereich Gefahrenabwehr will sich über Insolvenzplan sanieren

- Sanierungsexperte Jörg Spies zum Eigenverwalter ernannt, Amtsgericht Düsseldorf stellt ihm Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus als vorläufigem Sachwalter zur Seite

- Geschäftsbetrieb des Unternehmens mit etwa 110 Beschäftigten wird ohne Einschränkungen fortgeführt

Düsseldorf, 25. November 2015. Die Baumeister & Trabandt GmbH, Korschenbroich, hat beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270 InsO beantragt. Ziel ist es, das Unternehmen über einen Insolvenzplan von Altlasten zu entschulden. Der Geschäftsbetrieb wird von der Geschäftsführung ohne Einschränkungen weiter fortgeführt.

Die Baumeister & Trabandt GmbH fertigt und veräußert Bauteile und Baugruppen für Fahrzeuge von Behörden und Organisationen im Bereich der Gefahrenabwehr, insbesondere Polizei, Zoll, Rettungsdienste und Katastrophenschutz (BOS), insbesondere im Bereich von Funksystemen, und baut im Geschäftsfeld Sonderbau (Fahrzeugbau) BOS-Sonderfahrzeuge um und aus, bzw. zurück.

Die Geschäftsführung beabsichtigt die Restrukturierung in Eigenverwaltung durchzuführen und hat sich hierfür mit dem Sanierungsfachmann Rechtsanwalt Jörg Spies, pkl Spies Restrukturierung – Insolvenzverwaltung – Rechtsberatung, Dresden, als weiteren Geschäftsführer verstärkt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus & Zimmermann, Düsseldorf, bestellt.

Das Sanierungskonzept sieht dazu vor, das Unternehmen über einen Insolvenzplan sowohl in finanzwirtschaftlicher Hinsicht als auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten umfangreich zu sanieren und damit die Voraussetzungen für den Einstieg eines Investors zu schaffen.

Nachdem in den Jahren 2012 bis 2014 Umsatzerlöse zwischen € 12,5 Mio. und € 14,3 Mio. erzielt wurden, sind diese im Geschäftssegment Sonderbau, bedingt durch den gleichzeitigen Modellwechsel bei zwei Herstellern und daraus resultierenden Verzögerungen bei der Markterprobung der Nachfolgemodelle, deutlich eingebrochen. Hinzu kamen Verluste infolge von Wertberichtigungen im Umlaufvermögen, weil aktivierte Eigenleistungen für Entwicklungskosten nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr aktiviert werden durften.

Da die bisherigen Banken die Restrukturierung wegen des erforderlichen zusätzlichen Finanzbedarfs nicht begleiten wollen und die Gesellschafter bereits unmittelbar vor Antragstellung erhebliche Mittel bereitgestellt haben, wurden parallel dazu Investoren angesprochen. Da diese außerhalb eines Reorganisationsverfahrens ohne Beteiligung aller Gläubiger nicht bereit sind, liquide Mittel bereitzustellen, haben sich die Geschäftsführer und Gesellschafter entschieden, den Hindernissen, die einer Beteiligung von Investoren außerhalb eines förmlichen Verfahrens entgegenstehen, über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit Insolvenzplan zu begegnen.

Der Geschäftsbetrieb ist durch die angeordnete vorläufige Sachwaltung nicht eingeschränkt, sondern wird in vollem Umfang aufrechterhalten.

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