PLUTA: Investorengespräche für Akademie Kannenberg

29.01.2018

- Amtsgericht Walsrode bestätigt Eigenverwaltung

- Sanierungsexperten von PLUTA und FIDES beraten Unternehmen und richten Transfergesellschaft für betroffene Mitarbeiter ein

- Vier Einrichtungen in Bremen müssen schließen

- Lothar Kannenberg verlässt Unternehmen

Bremen, 26. Januar 2018. Die Akademie Lothar Kannenberg GmbH darf die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung fortsetzen. Das Amtsgericht Walsrode hat die Eigenverwaltung bestätigt und das Verfahren am 26. Januar 2018 planmäßig eröffnet. Unterstützt wird die Jugendhilfe- und Bildungseinrichtung von Dr. Christian Kaufmann von der Restrukturierungsgesellschaft PLUTA und Tobias Kersten von der Unternehmerberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES. Zum Sachwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen. Er begleitet und überwacht die Eigenverwaltung.

Die Akademie Lothar Kannenberg führt derzeit einen Investorenprozess durch. Ziel ist, dass ein neuer Investor die vollstationäre Jugendhilfe- und Bildungseinrichtung weiter betreibt. Zugleich setzt das Unternehmen notwendige Sanierungsmaßnahmen um. Im Rahmen der Restrukturierung müssen vier Häuser in Bremen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden. Die Einrichtungen Eiche, Zollhaus und Lorent werden Ende Januar 2018 geschlossen, die Villa Vielfalt wurde bereits Ende Dezember 2017 geschlossen. Die Auslastung dieser Einrichtungen ist zu gering, so dass die Maßnahmen leider unvermeidlich sind, um dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Die Bremer Einrichtung Landgraf mit 25 Mitarbeitern wird zunächst weitergeführt und soll in Abstimmung mit der Stadt Bremen künftig auf einen neuen Träger übertragen werden. Für die verbleibenden Einrichtungen Sattelhof in Bremen sowie die Häuser in Glinde und Aken in Sachsen-Anhalt und die Einrichtung in Leipzig wird derzeit intensiv mit einem Investor verhandelt, der alle Einrichtungen fortführen will. Damit konzentriert sich die Akademie künftig wieder auf ihr Kerngeschäft, die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen.

Seit November 2017 befindet sich die Akademie Lothar Kannenberg in einem Eigenverwaltungsverfahren. Derzeit arbeiten 200 Mitarbeiter für das norddeutsche Unternehmen, 30 Beschäftigte haben die Bildungseinrichtung auf eigenen Wunsch in den vergangenen Wochen verlassen. Insgesamt soll die Hälfte der Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Für 102 Mitarbeiter in den Einrichtungen und 12 Mitarbeiter in der Verwaltung müssen Kündigungen ausgesprochen werden. Für die betroffenen Mitarbeiter in Bremen wurde eine Transfergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft kümmert sich um die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der Beschäftigten.

Neuer Geschäftsführer bestellt

Gründer und Geschäftsführer Lothar Kannenberg unterstützt den Neuanfang und ebnet den Weg für eine Investorenlösung. Der ehemalige Amateurboxer im Schwergewicht hat das Unternehmen zum 22. Januar 2018 verlassen. Neuer Geschäftsführer ist Georg Sartorius, der über langjährige Erfahrungen im Gesundheits- und Sozialwesen verfügt. Der erfahrene Interimsmanager wird den eingeschlagenen Kurs fortsetzen und gemeinsam mit Dr. Kaufmann den Investorenprozess durchführen.

PLUTA-Experte Dr. Kaufmann sagt: „Unser großer Dank gebührt Herrn Kannenberg für seine geleistete Arbeit. Mit seinem Schritt macht er den Weg frei für eine Nachfolgelösung. Alle Beteiligten unterstützen den Sanierungsprozess. Wir sind daher zuversichtlich, zeitnah eine Zukunftslösung für die Akademie Lothar Kannenberg zu finden.“

Der ehemalige Amateurboxer im Schwergewicht Lothar Kannenberg gründete die Akademie für Jugendhilfe 2014. Ziel der Akademie ist die Verbesserung der Lebensbedingungen der anvertrauten 12- bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen. Die Freie Hansestadt Bremen, mit der die Akademie in Vergangenheit sehr gut zusammengearbeitet hat, unterstützt das Verfahren.

Informationen zum Verfahren:

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Nach einem 2-3-monatigen Vorverfahren mündet es in einem Hauptverfahren, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.

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