PLUTA: Sanierung der Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe wird fortgesetzt

06.02.2019

• Amtsgericht eröffnet planmäßig das Eigenverwaltungsverfahren

• Erste Sanierungsmaßnahmen von der Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten umgesetzt

• Geschäftsbetrieb wird weiter uneingeschränkt fortgeführt

Bielefeld, 5. Februar 2019. Die Sanierung der Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe kann fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Bielefeld bestätigte die Eigenverwaltung und eröffnete am 1. Februar 2019 planmäßig das Verfahren über das Vermögen des Personaldienstleisters. Das Gericht bestellte den Sanierungsexperten Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Sachwalter.

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung weiter die operativen Geschicke der Unternehmensgruppe leiten. Hierbei wird sie, wie bereits im vorläufigen Verfahren, von den Rechtsanwälten Stefan Denkhaus und Friedrich Kaltenborn-Stachau aus der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN (BRL) als Generalhandlungsbevollmächtigte sowie in betriebswirtschaftlichen Themen von Dipl-Kfm. Jörg Schuppener von der CVM Capital Value Management GmbH unterstützt.

Die Teilzeit Thiele Unternehmensgruppe hatte Anfang Dezember 2018 beim Amtsgericht Bielefeld die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht ordnete daraufhin das vorläufige Verfahren an. Betroffene operative Gesellschaften sind die Teilzeit Thiele GmbH & Co. KG, die Teilzeit Thiele GmbH Paderborn, die Teilzeit Thiele GmbH Minden, die Teilzeit Thiele Personal GmbH Minden und die Teilzeit Thiele Personal GmbH Hannover.

Die Geschäftsführung und die beiden Generalbevollmächtigten Denkhaus und von Kaltenborn haben in enger Zusammenarbeit mit dem PLUTA-Team um den Sanierungsexperten Meyer in den vergangenen Wochen bereits erste Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt. Derzeit befinden sich die Verantwortlichen in weitergehenden Gesprächen mit möglichen Interessenten für den Traditionsbetrieb. „Wir gehen davon aus, bereits in den nächsten vier bis sechs Wochen eine Sanierungslösung präsentieren zu können, um die Unternehmensgruppe so schnell wieder aus dem Eigenverwaltungsverfahren herauszuführen“ berichten die beiden Generalbevollmächtigten Stefan Denkhaus und Friedrich von Kaltenborn. Hierzu werden die laufenden Verhandlungen auf allen Ebenen forciert. „Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das renommierte Unternehmen zu finden. Die Mitarbeiter sind hoch motiviert und ziehen mit uns an einem Strang“, ergänzt Rechtsanwalt Meyer. „Der Geschäftsbetrieb kann weiter uneingeschränkt fortgeführt werden“, ergänzt der Sanierungsexperte.

Die Geschäftsführerin Alexandra Thiele erklärt: „Ich freue mich, dass die Mitarbeiter und Kunden uns auf dem eingeschlagenen Weg unterstützen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken und hoffe, auch im weiteren Verlauf auf die gute Zusammenarbeit mit unseren treuen Kunden und Mitarbeitern bauen zu können.“

Die Unternehmensgruppe Teilzeit Thiele bietet Personaldienstleistungen, insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung, an. Das 1969 gegründete Familienunternehmen hat als Pionier der Zeitarbeitsbranche die Entwicklung der Zeitarbeit wesentlich mitgeprägt. Die Unternehmensgruppe besteht aus insgesamt acht Gesellschaften mit 17 Standorten mit zum Zeitpunkt der Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens rund 1.500 Mitarbeitern. Die Teilzeit Thiele Gruppe gehört damit einer der größten Arbeitgeber in der Region Ostwestfalen-Lippe.

Die ebenfalls zur Unternehmensgruppe zählenden Gesellschaften Teilzeit Thiele Akademie GmbH und TT2 Arbeitssicherheit GmbH sind von der Antragstellung nicht betroffen.

Informationen zum Verfahren

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen. Nach einem 2-3-monatigen Vorverfahren mündet es in einem Hauptverfahren, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können und die Sanierungsmaßnahmen (z.B. in einem Insolvenzplan oder auf anderem Wege) umgesetzt werden.

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