Pöllmann Insolvenzverwalter: Bundesgerichtshof - Freistaat Thüringen muss Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen

30.11.2011

Karlsruher Richter bestätigen im Fall der Akutklinik Etzelbach das Urteil des OLG Jena und schließen Revision aus / Verfahren gegen Landesversicherungsanstalt Thüringen im Fall der Reha- Klinik Weißenburg vor dem OLG Thüringen noch anhängig München, 29. November 2011 – Weil führende Beamte des Thüringer Gesundheitsministeriums über mehrere Jahre hinweg die Sanierungsbemühungen der insolventen Akutklinik Etzelbach rechtswidrig torpedierten, muss der Freistaat Thüringen Schadensersatz in Millionenhöhe leisten. Dies ist das Ergebnis eines mehr als zehn Jahre dauernden Rechtsstreits zwischen dem Freistaat und dem in Etzelbach eingesetzten Insolvenzverwalter Hanns Pöllmann, der nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein juristisches Ende fand. Der III. Zivilsenat wies die Beschwerde des beklagten Landes gegen die Nichtzulassung einer Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Jena vom Januar 2011 zurück und bestätigte damit den Anspruch auf Schadensersatz. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig und die Niederlage des Thüringer Gesundheitsministeriums perfekt.

„Im Namen der geschädigten Gläubiger, Mitarbeiter und Patienten der Akutklinik Etzelbach ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der BGH das Urteil bestätigt und der Verzögerungstaktik des Freistaats Thüringen einen Riegel vorgeschoben hat,“ so Pöllmann, der von dem renommierten Münchner Wirtschaftsanwalt Dr. Bodo Hasse (Kanzlei v. Boetticher, Hasse, Lohmann) vertreten wird. Eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. zwei Millionen Euro werde laut Pöllmann bereits in den nächsten Tagen verschickt. Auch die Kosten des über drei Instanzen hinweg geführten Klageverfahrens muss der Freistaat tragen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters und einiger mit dem Verfahren vertrauter Experten wirft der Fall ein Schlaglicht auf die undurchsichtige Vergabepraxis der staatlichen Behörden bei Kliniken und Krankenhäusern. „Es gibt bundesweit kein transparentes Verfahren zur Bettenbelegung“, so Pöllmann, “dieser Umstand begünstigte im vorliegenden Fall ganz offensichtlich eine grob rechtswidrige Benachteiligung der Kliniken Etzelbach und Weißenburg.“

Die Akutklinik Etzelbach und die Reha-Klinik Weißenburg hatten 1998 Insolvenz angemeldet. Der Münchner Rechtsanwalt Hanns Pöllmann wurde daraufhin zum Insolvenzverwalter eingesetzt. Ihm gelang es, den Geschäftsbetrieb beider Kliniken zu stabilisieren und sogar einen Käufer für sie zu finden. Zu seiner Überraschung musste er jedoch feststellen, dass das thüringische Gesundheitsministerium und die Landesversicherungsanstalt Thüringen (heute unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“ bekannt) die Bemühungen zum Erhalt des gefährdeten Klinikstandorts nicht etwa unterstützten, sondern rechtswidrig behinderten. Die Kliniken wurden zunächst reduziert, später überhaupt nicht mehr belegt – und das trotz mehrfacher Interventionen des Insolvenzverwalters. Dem überraschten Anwalt wurde seitens des Ministeriums mitgeteilt, der Planbettenbescheid liege nicht mehr bei dem insolventen Unternehmen, sondern bei einer von den ehemaligen Betreibern der Akutklinik inzwischen neu gegründeten Gesellschaft.

Mit dieser grob rechtswidrigen Argumentation stützten die Behörden wissentlich den offensichtlichen Versuch der ehemaligen Klinikbetreiber, die alte Gesellschaft ohne Geschäft und ohne Insolvenzmasse zurückzulassen, und eine neue Betreibergesellschaft zu etablieren. Weshalb sich die erfahrenen Beamten für dieses Vorgehen hergaben, ob Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit vorlagen, konnte nicht geklärt werden. Strafanzeigen des Insolvenzverwalters gegen den damaligen Geschäftsführer der LVA und den Referatsleiter im Thüringer Gesundheitsministerium blieben erfolglos. Ein eindeutiges Ergebnis brachte nun aber zumindest das zivilrechtliche Verfahren gegen den Freistaat Thüringen: Führende Mitarbeiter des Ministeriums haben nach Ansicht der Richter die bestehende Rechtslage vorsätzlich falsch angewendet, weshalb das Land Schadensersatz zahlen muss. Mit dem Erfolg im Verfahren gegen den Freistaat Thüringen will sich Pöllmann jedoch nicht zufrieden geben: „Das war ein wichtiger Etappensieg, aber wir sind noch lange nicht am Ziel.“

Aufgrund der rechtswidrigen Behinderung der Sanierungsbemühungen hat Pöllmann auch Klage gegen die Landesversicherungsanstalt Thüringen eingereicht. Auch hier entschieden die Richter in erster Instanz zu seinen Gunsten: Das Landgericht Erfurt verurteilte die LVA Thüringen im August 2009 dazu, alle aus der – rechtswidrig – reduzierten bzw. völlig eingestellten Belegung der Reha-Klinik Weißenburg entstandenen Schäden zu begleichen. Die vom Insolvenzverwalter im Namen der Gläubiger geltend gemachte Summe beträgt in diesem Fall rund 8,9 Mio. Euro. Nachdem die LVA Thüringen Berufung gegen das Urteil einlegte, wird der Fall im Februar 2012 vor dem OLG Thüringen in Jena erneut verhandelt. Die Kanzlei Pöllmann, Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, mit Sitz in München und einem Standort in Dingolfing wurde 1997 gegründet und zählt zu den führenden Insolvenzverwalterkanzleien Süddeutschlands. Hauptgegenstand ist die Verwaltung insolventer Unternehmen. Rechtsanwalt Hanns Pöllmann ist darüber hinaus Gründungsmitglied der INSOLGROUP, einer unabhängigen und bundesweiten Allianz von qualitätsorientierten Insolvenzverwalterkanzleien.

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