Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaft war rechtswidrig / Verbraucherzentrale NRW gewinnt mit BRANDI Verfahren gegen Amazon
Düsseldorf/Bielefeld, 23.01.2025: Die Preiserhöhung für die Mitgliedschaft bei Amazons Angebot Prime im Sommer 2022 war rechtswidrig. Denn die Preiserhöhungsklausel, auf die sich der Internet-Versandhändler Amazon dabei stützte, ist unwirksam. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Grundsatzverfahren aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 15.01.2025 entschieden (Az.: 12 O 293/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW haben die Kunden von Prime bislang bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro. Auf Amazon könnten daher in Deutschland Erstattungsforderungen im dreistelligen Millionenbereich zukommen. Sollte Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornehmen, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon, der sich Geschädigte anschließen können. Im Falle des Erfolgs erhielten sie dann ihr Geld zurück.
Die Verbraucherzentrale NRW wurde in dem wettbewerbsrechtlichen Verfahren von einem Team der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte unter Federführung des Bielefelder Partners Dr. Christoph Rempe umfassend rechtlich beraten und vertreten. BRANDI betreut die Verbraucherzentrale NRW seit vielen Jahren umfassend in wettbewerbsrechtlichen Verfahren.
Auf Seiten der Verbraucherzentrale NRW wurde das Verfahren von Iwona Husemann und Alina Baumann begleitet.
Berater Verbraucherzentrale NRW
BRANDI Rechtsanwälte Bielefeld
Dr. Christoph Rempe, Partner (Federführung Wettbewerbsrecht, IT-Recht)
Dr. Carina Thull, Associate (Wettbewerbsrecht)
Inhouse Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Iwona Husemann, Rechtsreferentin
Alina Baumann, Syndikusrechtsanwältin
Berater Amazon
Unverzagt Rechtsanwälte Hamburg
Dr. Ulrich Börger, Partner
Dr. Mina Kianfar, Partnerin