Preu Bohlig & Partner: BGH entscheidet im Patentstreit um DVD MPEG-2-Standard

04.09.2012

Der BGH hat am 21. August 2012 im Patentstreit um den DVD MPEG-2-Standard in einem Musterverfahren Trustees of Columbia gegen Digital Press Hellas entschieden. Insgesamt laufen derzeit neun Klageverfahren diverser Unternehmen wie Sony, Philips und Panasonic gegen den griechischen DVD-Produzenten Digital Press Hellas wegen angeblicher Patentverletzung von Verfahren und Vorrichtungen zur Kodierung, Übertragung, Speicherung und Dekodierung von Videosignalen, wie sie beim Herstellen und Abspielen von DVD nach dem internationalen MPEG-2-Standard Verwendung finden. Ihre Klagepatente hatten alle Kläger in einen Patentpool eingebracht.

Geklagt hatte Trustees of Columbia, nachdem Digital Press Hellas von einem DVD Master der Klägerin auf deren Wunsch 500 DVD Kopien gefertigt und nach Deutschland gesandt hatte. Nach Meinung von Trustees of Columbia hätte Digital Press Hellas dafür eine Lizenz der Poolgesellschaft haben müssen.

Der BGH wies die Klage von Trustees of Columbia in der Revision zurück und entschied, dass durch die Vervielfältigung der DVD durch Digital Press Hellas keine Patentverletzung vorliege. Der DVD Master habe bereits das patentierte Kodierungsverfahren der Poolgesellschaft enthalten. Digital Press Hellas habe die Daten auf die DVD-Kopien übertragen, aber das Verfahren selbst nicht angewandt. Der DVD Master sei mit Zustimmung der Klägerin in Verkehr gebracht worden und das Patentrecht insoweit erschöpft worden. Auch eine mittelbare Patentverletzung verneinte der BGH mit der Begründung, dass es sich bei der DVD nicht um ein „Mittel handele, das sich auf ein wesentliches Element der Erfindung bezieht“, und damit nicht zur Verwirklichung der Erfindung beitrage. Mit dieser Einschränkung im Hinblick auf das Merkmal „wesentliches Element“ verschärft der BGH die Voraussetzungen der mittelbaren Patentverletzung.

Digital Press Hellas wurde in der 3. Instanz von Rechtsanwalt beim BGH Dr. Reiner Hall von der Kanzlei Jordan & Hall vertreten. In der 2. Instanz vor dem OLG Düsseldorf wurde Digital Press Hellas 2010 von Dr. Christof Augenstein, sowie Alexander Haertel, Rechtsanwälte und Partner aus dem Düsseldorfer Büro von Preu Bohlig & Partner vertreten.

Sie begleiteten den Rechtsstreit 2012 auch vor dem BGH. Der Düsseldorfer Standort von Preu Bohlig & Partner berät Digital Press Hellas regelmäßig in patentrechtlichen Fragen und Rechtsstreitigkeiten. Der rechtliche Schwerpunkt des Düsseldorfer Büros von Preu Bohlig & Partner liegt vor allem im Gewerblichen Rechtsschutz und der dazugehörigen Prozessführung. Spezialisiert ist das Büro dabei besonders auf nationale und internationale Patentverletzungsstreitigkeiten in allen technischen Bereichen. Preu Bohlig & Partner ist eine Sozietät mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. An den Standorten in München, Berlin, Düsseldorf und Hamburg sowie im Verbund mit renommierten Kanzleien im Ausland bietet Preu Bohlig & Partner eine umfassende Beratung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts für nationale und multinationale Unternehmen und Institutionen. Die Schwerpunkte der Sozietät liegen im Gewerblichen Rechtsschutz, Gesellschafts- und Steuerrecht, Pharmarecht, sowie im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

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