Preu Bohlig & Partner gewinnt vor dem LG Berlin im Streit um Urheberrechte an Fotografien der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“

10.04.2014

Das LG Berlin hat am 25. März 2014 in einem (nicht rechtskräftigen) Urteil entschieden, dass die Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand keine Nutzungsrechte an den umstrittenen Fotografien der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ besitzt. Ferner wurden dem Land Berlin, dem Träger der Stiftung auch weitere Vervielfältigungen und Verbreitungshandlungen untersagt und die Schadensersatzpflicht festgestellt. Geklagt hatte ein Bild- und Fotoarchiv im Namen des Fotografen, der selbst im Widerstand war und zwischen 1939 und 1942 Fotografien von anderen Mitgliedern der „Weißen Rose“ aufgenommen hatte. Das Land Berlin war Besitzer einiger Abzüge dieser Fotografien geworden, die es von Angehörigen der Ermordeten erhalten haben will.

Die Stiftung hat allerdings gegen den ausdrücklichen Wunsch des Urhebers dessen Namen verschwiegen und die Bilder über die „Weiße Rose“ an beliebige Dritte weitergegeben. Das Bild- und Fotoarchiv wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Donle aus dem Berliner Büro von Preu Bohlig & Partner vertreten.

Darüber hinaus entschied das LG Berlin in seinem Urteil, dass die Fotografien noch unter dem Schutz des Urheberrechts stehen und der Einwand der Verwirkung ausscheidet: Das Argument, dass weder die Klägerin noch der Fotograf bisher ihre Rechte an den Fotos ernsthaft geltend gemacht hätten, spräche nicht für eine Verwirkung. Damit schließt sich das LG Berlin der Argumentationslinie des BGH an, der in seinem Urteil „Peter Fechter“ vom 6. Februar 2014 (I ZR 86/12 – Peter Fechter) verkündet hatte, dass jede urheberrechtliche Verletzungshandlung erneut Ansprüche auslöst.

In dem BGH-Urteil „Peter Fechter“ ging es um die Ansprüche eines Kameramanns, der 1962 von der West-Berliner Seite der Berliner Mauer aus, das Sterben und den Abtransport von Peter Fechter gefilmt hatte, der bei seinem Fluchtversuch aus der damaligen DDR von Soldaten der Nationalen Volksarmee angeschossen worden war. Die Rechteinhaber hatten geklagt, als eine Rundfunkanstalt diese Filmsequenzen ohne ihre Zustimmung sendete. Das Argument der Beklagten, die Kläger hätten fünfzig Jahre lang keine Ansprüche an den Filmaufnahmen geltend gemacht, obwohl derartige Aufnahmen hundertfach gesendet worden seien, wies der BGH zurück und entschied, dass jede Rechtsverletzung erneut Ansprüche auslöst und eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs für die Zukunft daher ausscheidet. Zudem entschied der BGH in seinem Urteil, dass die einzelnen Bilder eines Films nach dem Urheberrecht - unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk - als Lichtbilder geschützt sind und deren Verwertung dem Urheber alleine zusteht.

Das BGH-Urteil stellt damit eine Grundsatzentscheidung zur Verwirkung im Urheberrecht und zum Schutz von Filmrechten dar und kann als ein wesentlicher Meilenstein zugunsten der Urheber und Autoren gesehen werden.

Auch das Verfahren „Peter Fechter“ wurde von Prof. Dr. Christian Donle in der 1. und 2. Instanz auf Klägerseite geführt und in der 3. Instanz begleitet. Prof. Dr. Christian Donle ist Partner am Berliner Standort der Kanzlei Preu Bohlig & Partner und ist seit vielen Jahren gleichermaßen als "klassischer" Prozessanwalt wie als Berater auf den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheber-, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht tätig. Im Urheberrecht betreut er seit Jahren namhafte Bild- und Fotoagenturen sowie Journalisten und Fotografen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Preu Bohlig & Partner ist eine Sozietät mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. An den Standorten in München, Berlin, Düsseldorf und Hamburg sowie im Verbund mit renommierten Kanzleien im Ausland bietet Preu Bohlig & Partner Beratung auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts für nationale und multi-nationale Unternehmen und Institutionen. Die Schwerpunkte der Sozietät liegen im Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht, Pharmarecht, sowie im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

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