Pro bono: Freshfields berät UNICEF zu bedeutender Kunstsammlung

24.08.2009

Freshfields Bruckhaus Deringer

Erstmals seit Jahren können Museumsbesucher wieder Kunstwerke einer hochkarätigen Privatkollektion bewundern: Die „Sammlung Rau für UNICEF“ umfasst über 700 bedeutende Exponate verschiedener Stile und Epochen aus dem Nachlass des Unternehmers, Arztes und Philantropen Dr. Gustav Rau. Bereits seit Mai zeigt das Arp Museum Bahnhof Rolandseck Gemälde aus der Sammlung. Demnächst wird das angesehene Kölner Museum Schnütgen nachziehen und mittelalterliche, spätgotische und barocke europäische Skulpturen der Sammlung ausstellen. Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer berät UNICEF im Rahmen ihres gesellschaftlich-karitativen Engagements ehrenamtlich (pro bono) bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Sammlung Rau.

Rau, der mit 40 Jahren seine Tätigkeit als Unternehmer aufgegeben und als Kinderarzt in der Demokratischen Republik Kongo ein Krankenhaus gegründet hatte, schenkte UNICEF bereits zu Lebzeiten Teile seiner Sammlung und machte das Hilfswerk per Testament auch zur Alleinerbin. Doch erst 2008 konnten jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen um den Nachlass beendet werden, nachdem Schweizer Stiftungen und entfernte Verwandte Raus die Wirksamkeit des Testaments bestritten hatten.

Zu aktuellen Rechtsfragen rund um die außergewöhnliche Kunstkollektion Rau berät jetzt Freshfields Bruckhaus Deringer mit einem Kölner Anwaltsteam um Dr. Roman Mallmann UNICEF, das seinen Sitz ebenfalls in Köln hat. Freshfields bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung (Corporate Social Responsibility/CSR). Ihr karitatives Engagement konzentriert die Kanzlei auf die gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Menschen und Gruppen sowie auf die Bereiche Umwelt, Pro-bono-Rechtsberatung und die Vielfalt (Diversity) im Unternehmen.

Dr. Juliane Hilf, Partnerin im Öffentlichen Recht und für CSR-Fragen bei Freshfields in Köln: „Wir freuen uns sehr, eine herausragende Hilfsorganisation wie UNICEF ehrenamtlich beraten zu können. Wie stets in unserer Arbeit ist für uns auch bei der Pro-bono-Beratung wichtig, dass die Grundlagen stimmen: Qualität, Know-how und herausfordernde Mandate für ausgesuchte Mandanten. Bei UNICEF passt alles zusammen – einschließlich der weltweiten Präsenz des Hilfswerks, deren besondere Anforderungen wir aus unserem internationalen Netzwerk abdecken können.“

Dr. Roman Mallmann, Prozessrechtler und UNICEF-Berater bei Freshfields: „Unser Mandat für UNICEF betrifft mehrere grenzüberschreitende Sachverhalte und berührt ein breites Spektrum von Rechtsfragen, vor allem aus dem Kunst- und dem allgemeinen Zivilrecht. Die Komplexität des Mandats steht der unserer sonstigen Fälle in nichts nach.“

Bei ihrer Pro-bono-Beratung folgt Freshfields einer klaren Strategie. Ziel ist unter anderem, einen bestimmten Anteil der anwaltlichen Arbeitszeit ehrenamtlich einzusetzen. Den Schwerpunkt der Beratung bildet die wirtschaftsrechtliche Expertise der Freshfields-Anwälte. Die Kanzlei berät Mandanten pro bono etwa zu Strukturierungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsthemen sowie in arbeits-, finanz-, vertrags-, immobilien- und markenrechtlichen Fragen. Pro-bono-Mandanten sind gemeinnützige Organisationen – auch aus dem diakonischen Bereich – sowie Stiftungen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) und ähnliche Institutionen. Seit einiger Zeit arbeitet Freshfields verstärkt mit so genannten sozialen Unternehmern und mit Netzwerken für diese Social Entrepreneurs zusammen, die mit innovativen Ideen langfristigen Wandel in der Gesellschaft erreichen möchten.

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Christoph Tillmanns, Communications

E christoph.tillmanns@freshfields.com, T +49 69 27 30 84 59.

Hinweise für die Redaktion: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit 27 Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit. Mehr als 2.500 Rechtsanwälte beraten aus einer integrierten Partnerschaft die führenden nationalen und multinationalen Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen bei ihren komplexesten Projekten und Transaktionen - wirtschaftsrechtlich umfassend, mit höchstem Anspruch an Qualität und Effizienz.

Freshfields hat als erste internationale Anwaltssozietät in einem unabhängig geprüften CSR-Report ihre Projekte an allen Standorten weltweit dokumentiert (www.freshfields.com/csr).

Als Medienvertreter können Sie sich auf unserer Website eintragen, wenn Sie per E-Mail auf neue Pressemitteilungen hingewiesen werden möchten: www.freshfields.com.

Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in London, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC334789. Freshfields Bruckhaus Deringer LLP unterliegt den Bestimmungen der Solicitors Regulation Authority. Weitere regulatorische Informationen finden Sie im Internet unter www.freshfields.com/support/legalnotice. Die Bezeichnung „Partner“ bezieht sich auf einen Gesellschafter der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP bzw. der mit ihr verbundenen Kanzleien und Gesellschaften oder auf einen ihrer Consultants oder Mitarbeiter mit vergleichbarer Position und Qualifikation.

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