ProtectInvestAlliance (PIA): Auftakt im Betrugsprozess zum Anlageskandal Kiener/K1

25.02.2011

Auftakt im Betrugsprozess zum Anlageskandal Kiener/K1: Schadensvolumen über 300 Millionen Euro – System Kiener funktionierte erst durch Beteiligung großer Banken - Effektiver Schadensersatz nur durch Verfolgung von Ansprüchen gegenüber den mitbeteiligten Banken wie Rabobank und Barclays

Frankfurt am Main/Kirchentellinsfurt, 25.02.2011 - Am 2. März beginnt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg der Strafprozess gegen Helmut Kiener und weitere Beschuldigten in voraussichtlich einem der größten Kapitalanlagebetrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Staatsanwaltschaft legt dem 52-jährigen in ihrer 164 Seiten starken Anklageschrift Betrug in 35 Fällen, Urkundenfälschung in 86 Fällen und Steuerhinterziehung in 5 Fällen zur Last. Mit einem gigantischen Schneeballsystem soll Kiener knapp 5.000 Anleger um ihr Geld geprellt haben. Insgesamt soll sich der so verursachte Schaden auf mehr als 300 Mio. EUR belaufen. Ziel der Beschuldigten war es laut Staatsanwaltschaft, durch vorgetäuschte Kapitalanlagen erhebliche Geldbeträge für sich zu vereinnahmen. Allein über Management- und Direktionsgebühren soll Kiener im Zeitraum zwischen 2006 und 2009 etwa 23,6 Mio. EUR erhalten haben. Durch das Geld der Anleger leistete sich Kiener Luxusgüter wie etwa Villen in Deutschland und Florida oder sogar Großraum-Geschäftsflugzeuge.

Über ihr projektbezogenes Joint Venture ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die zu den führenden deutschen Investoren-Kanzleien zählenden Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte aktuell über 1.000 Kiener-Geschädigte mit einem gesamten Schadensvolumen von rund 80 Mio. EUR. Bei den Geschädigten handelt es sich um Personen, die zum einen direkt zum anderen indirekt über Zertifikate oder Lebensversicherungskonstruktionen in die laut Staatsanwaltschaft faktisch von Kiener verwalteten Fonds K1 Global Ltd. und K1 Invest Ltd mit Sitz auf den British Virgin Islands (BVI) investiert hatten. Beide Fonds befinden sich in der Liquidation. Ein Rechtsanwalt der PIA wurde als einziger deutscher Rechtsvertreter in die beiden Gläubigerausschüsse der Fonds gewählt.

System Kiener funktionierte erst durch Beteiligung großer Banken

Um sein System überhaupt so lange aufrechterhalten zu können, bediente sich Kiener mehrerer großer Banken, die im Markt als seriös galten. So fungierte etwa die niederländische Rabobank als Zahlstelle für die Einzahlungen der Anleger in die Fonds, die englische Barclays Bank emittierte auf Basis dieser Produkte Zertifikate, durch deren Erwerb weitere Anleger geschädigt wurden. „Nach Auswertung diverser Unterlagen, die der PIA vorliegen, sind wir fest davon überzeugt, dass sowohl die Rabobank als auch Barclays Rechtsverstöße begangen haben, durch die das System Kiener erst funktionierte", stellt Rechtsanwalt Andreas Tilp fest. „Die Rabobank fungierte als Zahlstelle unter Bereitstellung eines in formeller Hinsicht bedenklichen Treuhandkontos, Barclays emittierte Zertifikate auf der Basis der Kiener-Produkte, was wir als Verstoß gegen ordnungsgemäße Due-Diligence-Regeln bewerten“, erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Effektiver Schadensersatz nur durch Verfolgung von Ansprüchen gegenüber den mitbeteiligten Banken

Nach den bisherigen Informationen der Liquidatoren scheint es unwahrscheinlich, dass im Rahmen des Liquidationsverfahrens der Fonds noch Geldrückflüsse an die Geschädigten erfolgen werden. Deshalb ist PIA fest davon überzeugt, dass die erlittenen Schäden effektiv nur im Rahmen der Verfolgung von Ansprüchen gegenüber den mitbeteiligten Banken ersetzt werden können.

„PIA vertritt daher die Interessen der Geschädigten nicht nur in den Gläubigerausschüssen der beiden BVI-Fonds, sondern auch aktiv im Rahmen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Rabobank, Barclays und weitere Institute“, betont Rechtsanwalt Nieding. „Einmal mehr zeigt sich, dass Betrugsfälle wie der vorliegende meist nur deswegen „Erfolg“ haben, weil sogenannte seriöse Institute involviert sind“, ergänzt Rechtsanwalt Tilp.

Weitere Informationen zum Anlageskandal Kiener/K1 enthält die Internetseite www.k1-schaden.de.

Über PIA (www.pia-eu.com):

Die PIA ProtectInvestAlliance ist ein Joint Venture der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt mit gemeinsamen Repräsentanzen in Brüssel und Wien. PIA vertritt zahlreiche Investoren, darunter über 8.000 Private und Institutionelle in den Großschadensfällen Phoenix, AMIS, AHBR, DBVI, Swaps, Kiener/K1 und P2 Value.

Über Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei imKapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2009/10). Die Kanzlei verfügt seit mehr als sechzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 30 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (17.04.2009) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 10 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) sowie zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009).

Kontakt:

Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Rechtsanwalt Klaus Nieding
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt a.M.
Telefon: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10
E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

TILP Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Andreas W. Tilp
Einhornstraße 21
72138 Kirchenteillinsfurt
Telefon: +49-7121-90909-0
Fax: +49-7121-90909-81
E-Mail: andreas.tilp@tilp.de

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