ProtectInvestAlliance (PIA): Frankfurter Sparkasse AG (FRASPA) vor dem LG Frankfurt wegen Beihilfe im Massenschadensfall Phoenix Kapitaldienst verklagt – Bank drohen Schadenersatzzahlungen von mehreren hundert Mio. Euro – Mögliche Auswirkungen auf die gegenwärtige Finanzierungskrise bei der Entschädigungseinrichtung EdW

28.03.2007

ProtectInvestAlliance (PIA): NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 28. März 2007. Die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der auf den effektiven Schutz institutioneller wie privater Investoren spezialisierten Kanzleien NIEDING+BARTH und TILP Rechtsanwälte, hat im Auftrag einer Mandantin am 23. März 2007 beim LG Frankfurt am Main Klage gegen die FRASPA eingereicht. Im Fall der seit 2005 insolventen Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH vertritt PIA mehr als 3.000 geschädigte institutionelle und private Investoren.

Nach Auffassung der PIA haftet die FRASPA wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 39, 34a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wie auch aufgrund eigener Aufklärungspflichtverletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 24.04.2002 festgestellt, dass die Phoenix Kapitaldienst durch die Verwendung sogenannter Sammelkonten gegen § 34a WpHG verstoßen hat.

Rechtsanwalt Klaus Nieding erläutert den Zusammenhang zur nun eingereichten Klage gegen die FRASPA: „Trotz der bereits seit 1998 bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 wurden von Phoenix weiterhin Einzahlungen auf diesen Einsammelkonten entgegengenommen. Die FRASPA hatte jedoch Kenntnis von beiden Umständen, dennoch betrieb sie weiterhin für Phoenix diese Konten und hielt damit einen sogar rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Zustand aufrecht.“

„Die FRASPA hat damit nicht nur dazu beigetragen, das Betrugssystem Phoenix bis zuletzt aufrechtzuerhalten, sondern dieses erst ermöglicht. Denn durch ihr Handeln hat sie dazu beigetragen, dass der Schutz der Anlegergelder nach § 34a WpHG unterlaufen wird“ meint Rechtsanwalt Andreas Tilp. Weitere Einsammelkonten wurden unter anderem bei der Postbank AG unterhalten. „Daher können wir auch eine Klage gegen das Bonner Institut derzeit nicht ausschließen.“

Sollte sich die PIA gerichtlich gegen die FRASPA durchsetzen, drohen der Bank Schadenersatzzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro. Im Extremfall ist sie zum Ersatz des gesamten Schadens auch für diejenigen Anleger verpflichtet, die bei ihr keine Konten führten. Für ihr Vorgehen gegen die Einzahlungsbanken wurden PIA bereits mehrere Rechtsschutzdeckungszusagen erteilt.

Die Straßburger Kanzlei ASA, die rund 1.100 französische Mandanten im Fall Phoenix Kapitaldienst vertritt, schließt sich im Vorgehen der PIA gegen die FRASPA und weitere Einzahlungsbanken an, d.h. die PIA vertritt die ASA-Mandanten sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Vorgehen gegen die FRASPA exklusiv.

FRASPA handelte nach Auffassung der PIA mit Vorsatz

§ 34a des WpHG wurde am 09. September 1998 bekannt gegeben. Unter anderem regelt dieser Paragraf die Trennung der Kundengelder von den eigenen Geldern von Finanzdienstleistern. Mit Rundschreiben an die Banken und Finanzinstitute vom 21. Oktober 1998 führte das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) aus, dass der Wortlaut des § 34a des WpHG hinsichtlich der Verpflichtung zur Trennung von Kundengeldern voneinander eindeutig sei und keinen Raum für Einsammelkonten lasse. Darunter seien auch solche Konten zu verstehen, die im Namen des Finanzdienstleisters errichtet werden, um darauf die Gelder mehrerer Kunden zu verwahren.

Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding: „Das BAWe hat in diesem Rundschreiben eindeutig klargestellt, dass auch die Verwendung von Kundenreferenznummern nicht ausreicht, um den Anforderungen des § 34a WpHG gerecht zu werden. Die nun beklagte FRASPA hat als Bank sowohl die finanzmarktrechtlichen Gesetze als auch die Informationsschreiben ihrer Aufsichtsbehörde zu kennen. Daher ist das Verhalten der FRASPA auf jeden Fall schuldhaft, so dass sie für die entsprechenden Schäden der betroffenen Anleger einzustehen hat.“

Vorgehen gegen die FRASPA hat mögliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der EdW

Die gegenwärtige Diskussion um die Defizite der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) könnte eine neue Wendung durch das jetzige Vorgehen gegen die FRASPA erfahren. „Sollten Zahlungen durch die FRASPA auf Basis unserer Klage an die geschädigten Phoenix-Anleger erfolgen, könnten sich die Entschädigungsleistungen der EdW deutlich reduzieren. Dies wäre ein Ausweg aus der derzeitigen Krise. An der offenkundig mangelhaften Umsetzung der EG-Einlagen­sicherungsrichtlinie und EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie in das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hierzulande ändert das freilich nichts“ kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Die EdW sieht sich bei einer Kapitalausstattung von rund 5 Mio. € gegenwärtig Entschädigungsforderungen von rund 200 Mio. € gegenüber. Viele EdW-Mitgliedsunternehmen sind im Falle einer Nachforderung durch die EdW in ihrer Existenz gefährdet. Erste Finanzdienstleister haben bereits ihren Sitz nach Luxemburg verlegt, um den EdW-Zwangsbeiträgen zu entgehen. Zahlreiche Finanzdienstleister mussten zudem zum Teil erhebliche Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden. Die Unsicherheiten um die EdW-Finanzierung hält darüber hinaus etliche Finanzdienstleister zur Zeit davon ab, überhaupt ein Unternehmen neu zu gründen, da sie nach der gesetzlichen Regelung paradoxerweise für eine mögliche EdW-Zahlung im Fall Phoenix Kapitaldienst mit haften müssten, obwohl ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Phoenix-Betrügereien noch gar nicht existierte.

Einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt: Phoenix Kapitaldienst

Der Fall Phoenix ist einer der größten Betrugsfälle im deutschen Kapitalmarkt. Am 11. März 2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt. Wenige Tage später, am 15. März 2005, stellte die BaFin den Entschädigungsfall fest. Am 1. Juli 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren über das Phoenix-Vermögen. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH und deren Verantwortliche aufgenommen. Zwei verantwortliche Personen der Phoenix Kapitaldienst GmbH wurden inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Groben Schätzungen zufolge könnten Anlegerschäden von rund 700 Mio. EUR eingetreten sein.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden auf Investorenschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) zahlreiche institutionelle Investoren sowie über 6.000 geschädigte Privatanleger in den sogenannten „Massenschadensfällen“ Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert seit Jahren eine feste Größe im Markt ist. Beraten werden sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Herausragender Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen“) und TILP Rechtsanwälte („Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie „die Szene beherrscht“, andere loben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“. Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzleien verfügen jeweils seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren. Beide Kanzleien erstritten bis dato mehr als 70 BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz von Investoren.

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Stephan Holzinger, PIA-Sprecher

 

 

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ViSdP: ProtectInvestAlliance (PIA), c/o NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main

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