ProtectInvestAlliance (PIA): Phoenix-Geschädigte erhalten Entschädigung - Staatshaftungsklage nicht abschließend vom Tisch - Klage gegen die FRASPA wird unverändert fortgeführt

20.04.2007

ProtectInvestAlliance (PIA) NIEDING + BARTH und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 19. April 2007. Die ProtectInvestAlliance (PIA), ein Joint Venture der auf den effektiven Schutz institutioneller wie privater Investoren spezialisierten Kanzleien NIEDING+BARTH und TILP Rechtsanwälte, begrüßt den soeben auf der zweiten Gläubigerversamm­lung der insolventen Phoenix-Kapitaldienst mehrheitlich verabschiedeten Insolvenzplan. Dadurch erhalten mehrere zehntausend geschädigte Phoenix-Anleger bereits in den kommenden Monaten erste Zahlungen vom Insolvenzverwalter.

Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding: "Wir freuen uns für unsere Mandanten und alle Phoenix-Anleger, dass durch diesen Insolvenzplan jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten. Insofern ist Phoenix ein gutes Beispiel dafür, dass Massenschadensfälle auch jenseits der Gerichte erfolgreich gehandhabt werden können, sofern auf allen Beteiligten ein konstruktiver Druck lastet". Die heutige mehrheitliche Annahme des Insolvenzplans bedeutet jedoch nicht, dass PIA die eingeleiteten Schadenersatzverfahren gegen potenzielle Anspruchsgegner fallen lassen wird.

PIA konnte durch ihre ARGE PHOENIX als einzige deutsche anwaltliche Vertretung Mitglieder in den Gläubigerausschuss entsenden und dadurch dezidiert dazu beitragen, dass die geschädigten Anleger dort die Mehrheit stellen. Der Gläubigerausschuss ist neben der Gläubigerversammlung das zweite zentrale Organ der Gläubigerautonomie, seine Mitglieder unterstützen und überwachen vor allem den Insolvenzverwalter. Über 3.000 geschädigte Phoenix-Anleger haben der ProtectInvestAlliance bis dato ihr Mandat anvertraut.

Kapitel Phoenix Kapitaldienst noch lange nicht geschlossen - Staatshaftungsklage

Zugleich begrüßt die ProtectInvestAlliance die heutige Ankündigung der EdW, die geschädigten Anleger im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu entschädigen. Möglich wird dies durch einen spontan von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Rahmenkredit, mit dem die EdW ihre strukturelle und systematische Finanznot zumindest vorläufig überbrücken kann.

"Wir begrüßen die heutige Ankündigung der EdW zur Anlegerentschädigung und die überraschende Kehrtwende der Bundesregierung in dieser Sache. Die von uns avisierte Staatshaftungsklage wegen einer fehlerhaften Umsetzung der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist dadurch jedoch nicht vom Tisch. Durch diesen Kredit wird die EdW-Problematik nur verschoben, aber nicht bereinigt" erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Sollte der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum das Thema nicht erneut aufgreifen, wird die ProtectInvestAlliance die mangelhafte Effizienz des aktuellen Entschädigungssystems doch noch gerichtlich überprüfen lassen, da es ihrer Auffassung nach nur eine Frage der Zeit ist, bis es wieder vergleichbare Fälle in Deutschland geben wird.

Klage gegen FRASPA wegen Beihilfe im Phoenix-Massenschadensfall wird fortgeführt

Nach Auffassung der PIA haftet die FRASPA wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 39, 34a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wie auch aufgrund eigener Aufklärungspflichtverletzungen (s. PIA-PM 28.3.2007). Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24.04.2002 festgestellt, dass die Phoenix Kapitaldienst durch die Verwendung sogenannter Sammelkonten gegen § 34a WpHG verstoßen hat. Der Ausgang der heutigen Gläubigerversammlung hat keine Bedeutung für dieses Verfahren vor dem LG Frankfurt am Main. Gleichwohl stellt es nach Auffassung der PIA den derzeit mit Abstand erfolgversprechendsten Ansatz für die geschädigten Phoenix-Anleger dar, einen vollumfänglichen Schadenersatz zu erhalten. Das Verfahren wird daher mit Nachdruck fortgeführt.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA), Frankfurt, Kirchentellinsfurt, Berlin, Wien und Brüssel, vertreten die beiden auf Investorenschutz spezialisierten Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) zahlreiche institutionelle Investoren sowie über 6.000 geschädigte Privatanleger in den sogenannten "Massenschadensfällen" Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und DBVI (www.arge-dbvi.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft ("Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert seit Jahren eine feste Größe im Markt ist. Beraten werden sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Herausragender Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen") und TILP Rechtsanwälte ("Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie "die Szene beherrscht", andere loben TILP Rechtsanwälte als "engagiert, kompetent und erfahren". Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei") zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzleien verfügen jeweils seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren. Beide Kanzleien erstritten bis dato mehr als 70 BGH-Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für den Schutz von Investoren.

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Stephan Holzinger, PIA-Sprecher

 

 

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ViSdP: ProtectInvestAlliance (PIA), c/o NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main

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