ProtectInvestAlliance (PIA): Roundup zum gestrigen Swap-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen die Deutsche Bank AG

29.10.2010

Roundup zum gestrigen Swap-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen die Deutsche Bank AG: Schlechte Revisionsaussichten der Deutschen Bank AG aufgrund tatrichterlicher Würdigung des OLG zur nicht anlegergerechten Beratung – OLG erkennt auf Vorsatz der Deutschen Bank AG – Mangels Verjährungseintritt bei Vorsatz können hunderte von Kommunen jetzt auf Schadensersatz hoffen

Stuttgart/Kirchentellinsfurt, den 28. Oktober 2010 - Am gestrigen Vormittag hat erstmals ein deutsches Obergericht in einem CMS Spread Sammler Swap-Fall Schadenersatz zugunsten einer Kommune ausgeurteilt. Das OLG Stuttgart sprach dem Abwasserzweckverband Mariatal („AZV“) mit Urteil vom 27.10.2010, Az. 9 U 148/08, vollen Schadenersatz in Höhe von Euro 710.000,00 zuzüglich Zinsen gegen die Deutsche Bank AG wegen Falschberatung zu. Der AZV wurde von TILP Rechtsanwälte vertreten, welche in den Swap-Fällen in ihrem gemeinsamen Joint Venture PIA ProtectInvestAlliance mit der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft kooperiert.

Analyse der schriftlichen Urteilsgründe jetzt möglich

Seit gestern Nachmittag liegen dem AZV die schriftlichen Urteilsgründe vor (Urteil unter www.tilp.de/files/olgstgt20101027.pdf). Die Deutsche Bank ließ gestern bereits – aus unserer Sicht unzutreffend - verbreiten, das Urteil des OLG Stuttgart widerspreche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, und kündigte vor diesem Hintergrund Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) an.

OLG Stuttgart erkennt auf krasse Schlechtberatung – Schlechte Revisionsaussichten der Deutschen Bank

TILP-Anwalt Peter Gundermann, der den AZV erfolgreich vor Gericht vertreten hat, sieht schlechte Revisionsaussichten für die Deutsche Bank: „Aufgrund der so genannten tatrichterlichen Würdigung des OLG können wir keine Revisionsaussichten der Deutschen Bank AG erkennen. Das OLG hat auf eine krasse Schlechtberatung der Deutschen Bank erkannt und dies gerade auch maßgeblich damit begründet, dass das Swap-Geschäft nicht zum Risikoprofil des AZV gepasst hat; eine derartige Würdigung ist vor dem BGH aber kaum je mit Erfolgsaussichten anzugreifen.“

Das OLG wörtlich: „Die Beratung der Beklagten war vor diesem Hintergrund derart schlecht, dass der“ AZV „wie im Blindflug die Anlagenentscheidung getroffen hat . . . “ (Urteil S. 36). Und weiter: „Der von der Beklagten angebotene CMS Spread Sammler Swap passte nicht zu dem Risikoprofil des“ AZV (Urteil S. 31).

Mit diesen Ausführungen verneint das OLG Stuttgart die so genannte „anlegergerechte“ Beratung. Da es sich um das allererste obergerichtliche Urteil zu einem CMS Spread Sammler Swap eines kommunalen Trägers handelt, kann das OLG Stuttgart schon denklogisch in diesem entscheidungserheblichen Punkt nicht gegen die Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte verstoßen. Die von der Deutschen Bank AG verbreitete Einschätzung guter Revisionsaussichten ist uns daher nicht nachvollziehbar.

OLG Stuttgart erkennt auf Vorsatz der Deutschen Bank AG

Hierzu das OLG: Die Deutsche Bank AG handelte „vorsätzlich, um mit dem Geschäft entweder direkt oder durch den Handel mit den günstig erworbenen Optionen einen Gewinn zu erzielen“ (Urteil S. 35).

Hunderte von Kommunen können jetzt auf Schadenersatz hoffen

Da die kurze dreijährige Verjährung des bis zum 4. August 2009 in Kraft gewesenen § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), welcher auch auf Swap-Geschäfte anzuwenden war, bei Vorsatz nicht greift, können jetzt hunderte von Kommunen auf Schadenersatz hoffen. Nach der von TILP Rechtsanwälte erstrittenen Kickback-Rechtsprechung des BGH muss dabei die Bank darlegen und beweisen, dass sie nicht vorsätzlich gehandelt hat (Urteil vom 12.05.2009, Az. XI ZR 586/07).

Über PIA (www.pia-eu.com):

Die PIA ProtectInvestAlliance ist ein Joint Venture der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt mit gemeinsamen Repräsentanzen in Brüssel und Wien. PIA vertritt zahlreiche Investoren, darunter über 8.000 Private und Institutionelle in den Großschadensfällen Phoenix, AMIS, AHBR, DBVI, Swaps, Kiener/K1 und P2 Value.

Über Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei imKapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2009/10). Die Kanzlei verfügt seit mehr als sechzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 30 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (17.04.2009) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 10 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“) sowie zum Sachverständigen im Rahmen der Reform der Anlegerentschädigungssysteme ernannt.

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“. TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009).

Kontakt:

Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
RA Klaus Nieding
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt a.M.
Telefon: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10
E-Mail: K_Nieding@niedingbarth.de

TILP Rechtsanwälte
RA Peter A. Gundermann
Einhornstraße 21
72138 Kirchenteillinsfurt
Telefon: +49-7121-90909-0
Fax: +49-7121-90909-81
E-Mail: peter.gundermann@tilp.de

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