RA Schäfer von Klaus+Partner zu zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens des Bundeskartellamts gegen DOSB und IOC

27.02.2019

Frankfurt/Neu-Isenburg, 27.2.2019: Die 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat das am 3. April 2017 eingeleitete Beschwerdeverfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Beschränkung des Sponsorings von Athleten während der Dauer Olympischer Spiele (frozen period) gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) eingestellt. Beide Organisationen haben sich dem Bundeskartellamt gegenüber zu einer Öffnung der bisherigen Werbebeschränkungen aus der Anwendung der Regel 40 Nr. 3 der Olympischen Charta verpflichtet.

Rechtsanwalt Ralf Schäfer, der den DOSB in den vergangenen 20 Jahren in allen Rechtsfragen und Verfahren rund um das Olympia-Schutzgesetz vertreten hat, unterstreicht: „Die Einstellung des Verfahrens ist wirklich ein Meilenstein für den Sport, weil hier sehr ausgewogen die Interessen unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt worden sind“. Die gütliche Einigung geht auf Schäfers Wirken zurück und ist ein großer Erfolg für DOSB und IOC, aber auch für die olympischen Athleten.

Rückblick: 2017 hatte das Bundeskartellamt eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den DOSB und IOC eingeleitet. Beide Organisationen hatten schon im Jahr 2016 zu den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro Veränderungen an ihren Regeln vorgenommen, die eine weitreichende Ausweitung der Werbemöglichkeiten für Athleten vorsahen. Das Bundeskartellamt beanstandete auch diese veränderten Regeln und kündigte an, diese eingehender zu überprüfen. Im Zuge weiterer Ermittlungen ab April 2018 verhandelte die Behörde mit IOC und DOSB über eine Verbesserung und Konkretisierung der Zusagen. Mit der nun erfolgten Verfahrenseinstellung konnte ein drohendes Bußgeld in Millionenhöhe und die Untersagung der weiteren Verwendung der Olympischen Charta abgewendet werden. Ab sofort klärt ein Leitfaden – an dessen Erstellung Rechtsanwalt Schäfer großen Anteil hatte – olympische Athleten darüber auf, in welchem Umfang sie während der Spiele werben dürfen.

Ralf Schäfer, der sich in den letzten zwei Jahrzehnten intensiv mit gewerblichem Rechtsschutz befasst hat, war auch an der Ausarbeitung des 2004 in Kraft getretenen Olympia-Schutzgesetzes maßgeblich beteiligt. Der Schutz der olympischen Ringe in Deutschland war in dieser Zeit ein Schwerpunkt seines juristischen Wirkens ebenso wie die Verhandlung komplexer Sponsoring-Verträge mit DAX-30-Unternehmen. So wurde auch unter seiner Federführung die AG „Marken- und Olympiaschutz“ beim DOSB initiiert. Im nun abgeschlossenen Verfahren fungierte er als alleiniger Vertreter des DOSB als angegriffenem Dachverband.

Anfang 2019 wechselte Ralf Schäfer, der bislang für die Sozietät Schäfer Rechtsanwälte tätig war, als Partner zur Kanzlei Klaus + Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte in Neu-Isenburg. Das überregional tätige Beratungsunternehmen wird seinen juristischen Bereich konsequent ausbauen und erweitern.

Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Schäfer möchte Klaus + Partner den Bereich der Rechtsberatung weiter stärken und ausbauen. Auch künftig werden bei Schäfer Vertragsmanagement und der Schutz von Unternehmenswerten im Zentrum der juristischen Beratung stehen. „Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und bin überzeugt, dass wir gemeinsam einen großen Mehrwert für unsere Mandanten kreieren werden“, kommentiert Ralf Schäfer seinen Wechsel.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell