Radiusklauseln endgültig gefallen: GLADE MICHEL WIRTZ überzeugt das Kartellamt für Mandantin Fashion Outlet Montabaur

26.07.2016

Düsseldorf, 25. Juli 2016

In dem Rechtsstreit um die Unzulässigkeit sogenannter Radiusklauseln in Mietverträgen über Flächen in Outlet Centern hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des Wertheim Village-Betreibers VR Franconia zurückgewiesen (Az. KVZ 53/15). Damit ist das Verbot von Radiusklauseln mit einem Radius von mehr als 50 km endgültig bestätigt. In den Mietverträgen des Wertheim Village verbietet VR Franconia den meisten seiner Mieter, ihre Waren zusätzlich in einem weiteren Outlet-Geschäft in einem Umkreis von 150 km Luftlinie um das Wertheim Village anzubieten. Gegen diese Regelung hatte sich der Betreiber des Fashion Outlet Montabaur, vertreten durch GLADE MICHEL WIRTZ (Kartellrecht) und Caspers Mock (Gewerblicher Rechtsschutz), zur Wehr gesetzt. Das Fashion Outlet Montabaur liegt 147 km vom Wertheim Village entfernt und war damit unmittelbar von den Auswirkungen der Radiusklausel betroffen.

Das Bundeskartellamt stellte in seiner Entscheidung von Februar 2015 nicht nur fest, dass die Verwendung von Radiusklauseln mit einem Luftradius von mehr als 50 km gegen das Kartellverbot verstößt. Gleichzeit untersagte das Bundeskartellamt VR Franconia sowohl die künftige Verwendung der Radiusklausel als auch die Durchsetzung bereits vereinbarter Radiusklauseln gegenüber den aktuellen Mietern des Wertheim Village.

Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts hatte VR Franconia zunächst Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Das Gericht hat diese Beschwerde im Herbst vergangenen Jahres verworfen. Mit einer weiteren Beschwerde gegen diesen Beschluss des OLG Düsseldorf scheiterte VR Franconia nun auch vor dem Bundesgerichtshof. Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist damit bestandskräftig und muss von VR Franconia entsprechend umgesetzt werden.

Beratende Rechtsanwälte

GLADE MICHEL WIRTZ (Düsseldorf): Dr. Markus Wirtz (Partner), Sarah Groh (Associate) – beide Kartellrecht

Dr. Caspers Mock & Partner: Dr. Dirk Lindloff – Gewerblicher Rechtsschutz

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