Raue LLP: Gema setzt sich gegen YouTube durch - Sperrtafel-Verbot rechtskräftig

15.02.2016

Berlin, 12. Februar 2016 – Raue LLP hat für die GEMA das Verfahren um die YouTube-Sperrtafeln erfolgreich abgeschlossen. Eine von YouTube erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2016 zurückgewiesen (I ZR 120/15). Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet.

Bereits im Mai 2015 hatte das Oberlandesgericht München das vom Landgericht (LG) München I verhängte Verbot der YouTube-Sperrtafeln bestätigt. Die von YouTube angestrengte Berufung wurde größtenteils abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen. Zuvor hatte im Februar 2014 das LG München I die YouTube-Sperrtafeln mit dem Text „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Sperrtafeln seien unsachlich und irreführend, weil sie bei den YouTube-Nutzern den Eindruck erweckten, die GEMA räume YouTube grundlos keine Rechte ein. YouTube blende in den Sperrtafeln den eigenen Tatbeitrag zur Sperrung der Videos aus, nämlich die Weigerung, Lizenzgebühren nach dem GEMA-Tarif zu bezahlen.

Die GEMA verhandelt schon lange mit YouTube über die Bedingungen, zu denen YouTube Musik aus dem GEMA-Repertoire in Videos auf ihrer Plattform nutzen darf. Die Sperrtafeln von YouTube haben bei den Nutzern in der Vergangenheit vielfach für Unmut gesorgt, der sich einseitig auf die GEMA gerichtet hat. Mit der aktuellen BGH-Entscheidung endet das seit Jahren laufende Verfahren um das Verbot der YouTube-Sperrtafeln.

Vertreter GEMA: Raue LLP (Berlin): Partner Prof. Dr. Jan Hegemann (Federführung), Dr. Markus Plesser, Senior Associate Dr. Felix Stang; Prozessvertreter vor dem BGH: Dr. Reiner Hall (Jordan & Hall)

Inhouse: Dr. Tobias Holzmüller; Dr. Kai Welp

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