Raue LLP verhindert Aufhebung des Vergabeverfahrens für die Erweiterung des Schiffahrtsmuseums Bremerhaven

11.02.2016

Berlin, 10. Februar 2016 – Raue LLP hat für das Architekturbüro Bangert vor dem OLG Bremen erstritten, dass das Vergabeverfahren für die Erweiterung des Bremerhavener Schiffahrtsmuseums (DSM) fortgesetzt wird. Bangert hatte den 2008 ausgelobten Architektenwettbewerb gewonnen und für das Museum die Planung einschließlich eines Masterplans begonnen. Dann sollte der Architekt aus dem Verfahren entfernt werden; das Museum hob es auf, obgleich die Erweiterung weiter betrieben wird. Während die Vergabekammer Bremen dieses Vorgehen billigte, hat das OLG Bremen anders entschieden: das Verfahren muss jetzt durch einen Vertrag mit Bangert zum Abschluss gebracht werden.

Das DSM ist ursprünglich (1969/70) nach Plänen des Architekten Hans Scharoun errichtet, dann im Jahre 2000 durch Dietrich Bangert erweitert worden. 2008 schrieb das Museum einen Architektenwettbewerb für einen weiteren Erweiterungsbau aus. Das Architekturbüro Bangert gewann diesen Wettbewerb und das anschließende Verhandlungsverfahren. Aber der Planungsauftrag wurde damals nicht sogleich erteilt; erst mussten die benötigten Mittel beschafft und freigegeben werden. In der Zwischenzeit erarbeitete Bangert im Auftrag des Museums einen umfassenden Masterplan, auch um auf der Grundlage seiner Planung die Förderung des Museums als Mitglied der Leibniz-Forschungsgemeinschaft sicherzustellen. Als alle Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen waren, wurde der Abschluss des Architektenvertrages verzögert und blieb dann aus. Der Auslober hob dann das ganze Vergabeverfahren auf; das Museum behauptete, es verfolge die Erweiterung nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr in vergleichbarer Form weiter, auch hätten sich die rechtlichen Verhältnisse seit dem Wettbewerb so geändert, dass man den Gewinner nicht mehr beauftragen könne.

Dagegen wehrte sich das Architekturbüro Bangert. Über seine vergaberechtliche Beschwerde entschied jetzt das OLG Bremen in letzter Instanz, dass das Verfahren nicht hätte aufgehoben werden dürfen. Es hob die Aufhebung seinerseits auf; nachdem man sich schon für den Wettbewerbsgewinner Bangert entschieden hatte, muss nun auch mit ihm ein Vertrag geschlossen werden, so dass die Zusammenarbeit fortgesetzt werden kann.

Raue LLP (Berlin): Partner Dr. Carl-Stephan Schweer (Architektenrecht, Federführung), Dr. Bettina Tugendreich (Vergaberecht), Associate Dr. Hans Heller (Vergaberecht)

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