Rechtsanwälte Kilger & Fülleborn: MS "Charline" - Gesellschafter müssen zahlen

19.04.2010

Rechtsanwälte Kilger & Fülleborn

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2009 insolvent gewordenen MS „Charline“ mussten die Kommanditisten ihre erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Das Schiff hatte keine Gewinne realisiert. Die Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgten – wie in vielen anderen Fäl-len auch – nur aus der Liquidität. Weitzmann erklärte, die Erfolgsquote beträgt praktisch 100 %. Von 139 Beteiligten konnten die Forderungen bisher in 134 Fällen realisiert werden. Zwei Gesellschafter sind durch Insolvenz ausgefallen und in zwei Fällen würden die Ansprüche derzeit noch gerichtlich durchgesetzt.

Die Rückzahlungsverpflichtung kommt in der Insolvenz für viele Gesellschafter überraschend. Sie hatten die Beteiligung an einem Schiffsfond immer wie eine Anlage angesehen und verkannt, dass es sich dabei um eine Unternehmensbetei-ligung handelt, erklärte Weitzmann.

Das von den Gesellschaftern bereitgestellte Kapital stellt in der Krise – auch bei Schiffsfonds – einen „Verlustpuffer“ dar. Die Gesellschafter könnten über die Rückzahlung nicht frei verfügen, den Gesellschaftern obliegt insoweit eine Fi-nanzierungsfolgenverantwortung, führte der Insolvenzverwalter aus. In der Krise würden zuerst die bevorrechtigten und die nicht bevorrechtigten Gläubiger Zahlungen erhalten. Die Gesellschafter stehen erst am Ende.

Zahlreiche Schiffsfonds befinden sich in der Sanierung. Dabei müssen die Ge-sellschafter darauf achten, dass Sie nicht nur Gelder zurückzahlen und/oder wei-tere Beiträge erbringen, sondern dass das Schiff als Unternehmen auch nachhal-tig saniert wird. Sonst ist ein böses Erwachen nicht auszuschließen.

Rechtsanwalt Jörn Weitzmann ist Partner in der traditionsreichen Insolvenzver-walterkanzlei Kilger & Fülleborn mit Sitz in Hamburg und Rostock. Er gilt als anerkannter Sanierungsverwalter und hat bisher zahlreiche Insolvenzplan-verfahren mit einem Forderungsvolumen von mehreren 100 Mio. € erfolgreich beendet.

Weitzmann ist auch Gründungspartner der INSOLGROUP, www.insolgroup.de, eine Allianz professioneller Insolvenzverwalter, die durch langjährige Berufser-fahrung, erfolgreiche Verfahrensabwicklung sowie Betriebsfortführungs- und Sanierungs-Know-how ausgewiesen sind.

INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung ist eine Allianz professioneller, qualitätsorientierter Insolvenzverwalter aus ganz Deutschland. Ziel des Ver-bundes ist es, standortübergreifend nach gemeinsamen Qualitätsstandards zu arbeiten und sich insbesondere bei größeren Unternehmensinsolvenzen mit Know-how und Ressourcen zu unterstützen. Gründungsmitglieder sind die lang-jährigen Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Blersch und Hans-Wilhelm Goetsch (BGP Blersch Goetsch & Partner, Insolvenzverwaltung, Wiesbaden und Mainz), Andreas Amelung (Amelung & Wagner Insolvenzverwaltungs-GbR, Köln, Hanns Pöllmann (Pöllmann Rechtsanwälte, München, sowie Jörn Weitzmann (Kilger & Fülleborn, Hamburg und Rostock).

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RA Jörn Weitzmann

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E-mail: j.weitzmann@kilger-law.de

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