Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München und TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin - GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - Haffa-Brüder/EM.TV: Umstrittene Verjährungsfrage soll durch Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem OLG München geklärt werden

12.10.2006

Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München und TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin

München, Kirchentellinsfurt/Berlin, 11. Oktober 2006. Scheitern die vielen laufenden Haffa/EM.TV-Fälle nun an der Verjährung? Läuft die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zugunsten der Anleger in der Urteilspraxis des LG München I und des OLG München ins Leere? Mit diesen Fragen setzen sich derzeit zahlreiche klagende EM.TV-Geschädigte und ihre Rechtsanwaltskanzleien Bergdolt und TILP auseinander.

Das LG München I und das OLG München weisen mögliche Schadensersatzansprüche von Kleinanlegern gegen die EM.TV & Merchandising AG und die Haffa-Brüder inzwischen als verjährt zurück, wenn die Klagen nach Oktober 2004 eingereicht wurden. Als maßgeblichen Beginn für die dreijährige Verjährungsfrist sehen die Münchener Richter dabei die Anklageerhebung im Oktober 2001 durch die Münchener Staatsanwaltschaft gegen die Haffa-Brüder und die hierauf folgende Berichterstattung in den Medien. Damit wären inzwischen alle möglichen Ansprüche gegen EM.TV und die Haffa-Brüder verjährt – ein gerade aus dem Blickwinkel der höchstrichterlichen Rechtsprechung unhaltbarer Zustand.

Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus München erläutert: „Sogar noch nach Anklageerhebung hat das LG München I im Oktober 2001 Klagen gegen die EM.TV und die Haffas abgewiesen, da es angeblich bereits an einer Haftungsnorm fehle. Damals urteilten die Richter, dass unabhängig von der Frage, ob die publizierten Meldungen falsch oder richtig waren, das Verhalten der Brüder Haffa zu keinem Schadensersatzanspruch führen könne. Erst nach den richtungweisenden Urteilen des BGH, die eine Schadensersatzpflicht falsch informierender Vorstände und Gesellschaften bejaht haben, sagen die Gerichte heute, die Anleger hätten schon vor Oktober 2001 ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen“.

Ihr Kirchentellinsfurter Kollege Andreas Tilp verdeutlicht die Unhaltbarkeit dieses Zustands: „Wenn man die Entwicklung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen betrachtet, so fordern die Gerichte, dass der in Rechtsfragen ungebildete Laie schlauer und zugleich wagemutiger sein musste als die deutsche Gerichtsbarkeit im Oktober 2001. Denn damals gab es weder eine rechtskräftige strafrechtliche noch eine rechtskräftige zivilrechtliche Verurteilung eines Vorstands wegen falscher Kapitalmarktinformationen.“

Die Gerichte muten den geschädigten Anlegern damit jedenfalls zu, dass sie bereits zu einem Zeitpunkt Klage gegen die EM.TV bzw. die Haffas hätten einreichen müssen, als deren Schuld strafrechtlich noch gar nicht festgestellt worden war. Sie hätten also auf Verdacht klagen müssen.

Ziel beider Kanzleien ist es, in einem sogenannten Musterverfahren nach dem KapMuG die objektive Frage, ob die Verjährung bereits zu diesem frühen Zeitpunkt überhaupt zu laufen beginnen konnte, durch einen speziell für KapMuG-Verfahren zuständigen Senat des OLG München für alle Anleger verbindlich klären zu lassen. Vor diesem Hintergrund hat die Kanzlei Bergdolt bis Ende letzter Woche ein Verfahren nach dem KapMuG durch Einreichung von 23 Musteranträgen beim LG München I (Az.: u.a.: 3 O 25423/05; 20 O 4932/06; 26 O 25040/05; 27 O 24722/05; 30 O 24916/05; 34 O 9134/06) angestrengt. Die Kanzlei TILP hat zeitgleich einen Aussetzungsantrag beim OLG München (Az.: 18 U 4738/06) für eines ihrer Verfahren gestellt, damit es zu keinem zwischenzeitlichen OLG-Urteil auf Basis eines Einzelfalls kommt.

Beide Kanzleien vertreten in diesem Fall mehrere Hundert Mandanten. Sie haben bei EM.TV/Haffas eine projektbezogene Zusammenarbeit vereinbart.

Der Hintergrund zur bisherigen Rechtsprechung:

Erst 2004 statuierten die BGH-Richter an den Brüdern Haffa ein Exempel und bestätigten die Geldstrafe, die eine Strafkammer des LG München I gegen sie verhängt hatte. Zudem stellte der BGH mit seiner Entscheidung erstmals klar, dass sich Manager von börsennotierten Unternehmen strafbar machen, wenn sie falsche Zahlen veröffentlichen (Az. 1 StR 420/03). Der II. Zivilsenat des BGH hat darüber hinaus eine grundsätzliche zivilrechtliche Schadensersatzpflicht der Haffas und auch der EM.TV anerkannt und die laufenden Verfahren zurück an das OLG München verwiesen. Dieses Urteil des BGH (Az. II ZR 287/02) erwirkte die Kanzlei von Frau Rechtsanwältin Bergdolt. TILP Rechtsanwälte erwirkte hingegen das erste rechtskräftige Urteil eines OLG gegen EM.TV (OLG München, Az.: 15 U 3958/05).

Über Bergdolt Rechtsanwälte (www.ra-bergdolt.de):

Die Münchener Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte ist eine auf Anlegerschutz und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist der Schutz von Einzel- und Minderheitsaktionären. So hat die Kanzlei zahlreiche Urteile zu Gunsten der privaten Anleger erstritten, wie z.B. vor dem BGH das Entschädigungsgebot beim sog. Delisting (Macrotron-Urteil) und das Grundsatzurteil des BGH im EM.TV-Verfahren im Hinblick auf die Schadensberechnung und den Kausalitätsnachweis.

Die Kanzleigründerin Daniela Bergdolt ist seit 1994 im Aktien- und Börsenrecht sowie Anlegerschutz und Kapitalmarktrecht tätig. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie auch Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, DSW, und vertritt Aktionäre auf Hauptversammlungen. Ferner ist sie Mitglied des Börsenrates der Bayerischen Börse sowie des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV.

Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt ist Autorin diverser namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, so z. B. im Anwaltskommentar Aktienrecht. Zudem ist sie Referentin auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren.

ÜBER TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de):

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und zugleich erfahrensten deutschen Kanzleien für private und institutionelle Investoren. Die renommierte Fachpublikation JUVE zählt die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zur Spitzengruppe der drei führenden deutschen Kanzleien auf diesem Gebiet, Marktbeobachter bescheinigen der Kanzlei zudem ein „juristisch exzellentes Niveau“ (JUVE 2005/2006). Das Wirtschaftsmagazin CAPITAL schreibt über Andreas Tilp: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Die Kanzlei ist seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Sie hat bisher über zwei Dutzend Urteile des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für die Rechte von Investoren in Deutschland herbeigeführt. Im größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte als erste Kanzlei in der deutschen Kapitalmarktrechtsgeschichte den Musterkläger im sogenannten „KapMuG-Verfahren“ gegen die Deutsche Telekom.

Die Kanzlei ist seit 2001 mit einer Niederlassung in Berlin, seit 2004 auch mit einer eigenen Repräsentanz in Form der rechtlich selbständigen US-Kanzlei TILP PLLC in New York vertreten. Damit ist sie die einzige auf Anlegerschutz und Investorenrechte spezialisierte deutsche Kanzlei mit eigener Repräsentanz und deren Anwälten vor Ort in den Vereinigten Staaten.

Der Kanzleigründer Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“. Er vertritt im Arbeitskreis Verbraucherrecht der BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest konsequent Anlegerinteressen. Andreas Tilp ist Autor diverser namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts. Er ist zudem Referent auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren sowie Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen (u.a. Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung).

TILP Rechtsanwälte ist eine Marke der TILP Group (www.tilp-group.com).

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