Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr: Viele Ratenkredite können Wucher sein! Wir bieten juristische Hilfe bei zu hohen Kreditbelastungen

10.10.2007

Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr

Verbraucherschützer haben in letzter Zeit die Kreditbedingungen von Banken, die sich auf die Vergabe von Verbraucherkrediten spezialisiert haben, extrem hart attackiert. Moniert wurde vor allen Dingen, dass die Kreditvergabe in zahlreichen Fällen vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht wurde, die den Kredit extrem verteuere, deren Kosten aber nicht im Effektivzinssatz angegeben werde.

Der auf Verbraucherkreditrecht spezialisierte Rechtsanwalt Eberhard Ahr aus Bremen kann dies nur bestätigen. Es häufen sich in der anwaltlichen Praxis die Fälle, in denen Verbraucher nach rechtlichen Möglichkeiten fragen, diese dadurch hervorgerufenen Abzahlungs-belastungen zu senken oder sogar aus ihnen herauszukommen.

„Oftmals steht hinter dieser Nachfrage die nackte finanzielle Not der Verbraucher, die wegen dieser Überbelastungen ihre Raten nicht mehr schaffen und in wirtschaftliche Nöte geraten sind“, stellt Rechtsanwalt Ahr dazu fest. Den Verbrauchern würde durch diese Praxis die tatsächliche Belastung, denen Sie durch die ohnehin schon überdurchschnittlich hohen Zinsen und durch die Abzahlung der Restschuldversicherungskosten ausgesetzt sind, verschleiert.

Zum Argument dieser Banken, dass die Kosten der Restschuldversicherung nur dann in den Effektivzinssatz einzubeziehen sind, wenn der Kredit vom Abschluss einer solchen Versicherung abhängig gemacht wurde, entgegnet Rechtsanwalt Ahr:

„Dies ist zum einen nach den Schilderungen der Mandanten oft der Fall. Zum anderen stellt der § 6 Abs. 3 Ziffer 5 der Preisangabenverordnung, auf den sich die Banken berufen, lediglich eine Ordnungsvorschrift dar. Die Belastung durch den Kredit ist jedoch die gleiche, gleichgültig ob die Versicherung freiwillig abgeschlossen wurde und unabhängig davon, welcher Zinssatz im Kreditvertrag steht“.

Mit vielen Anlegerschützern ist Rechtsanwalt Ahr sich deshalb darüber einig, dass die Frage, ob ein Kredit wucherisch ist, unabhängig von der Angabepflicht nach der Preisangaben-verordnung beurteilt werden muss. Dazu existiert schon seit über 25 Jahren eine Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes nach der in Deutschland eine Kreditbelastung dann sittenwidrigen Wucher darstellt, wenn er in etwa doppelt so teuer ist, wie ein Durchschnittskredit. Zwar war nach dieser Rechtssprechung eine Restschuld-versicherungsprämie auch nicht in die Belastung einzubeziehen, weil nach der damaligen Auffassung des BGH sowohl die Banken als auch der Kreditnehmer davon Vorteile hatten.

„Dies ist aber heute längst nicht mehr der Fall. Inzwischen muss man davon ausgehen, dass der Abschluss von diesen Restschuldversicherungsverträgen im weit überwiegenden Interesse dieser Ratenkreditbanken liegt“, stellt Rechtsanwalt Ahr fest.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt, die diese Fälle betreut, ergänzt dazu: “Hier gilt es, insbesondere dies den Gerichten, denen wir schon eine große Anzahl solcher Fälle zur Überprüfung vorgelegt haben, deutlich zu machen. Wucher bleibt Wucher. Dafür ist nicht entscheidend, ob er freiwillig eingegangen wurde oder sich mit einer bestimmten Zahlenangabe im Vertrag ausdrückt.“

Kreditnehmer, die der Meinung sind, durch solche Versicherungen übermäßig belastet zu sein, können ihre Kredite auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Ahr bietet einen entsprechenden rechnerischen Service an. Dieser kann aber auch von den Verbraucherzentralen geleistet werden. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen eine Beratung dazu an, ob und mit welchen Aussichten sich dann ein juristisches Vorgehen gegen die Banken lohnt.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht und das Strafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht.

Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Ansprechpartner zum Thema „Ratenkredite“.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: e.ahr@nord-com.net

RÄin Dr. Birte Eckardt, Tel 0421 14261, e@mail: birte.eckardt@nord-com.net

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