Rechtsanwaltskanzlei EBERHARD AHR: Widerrufsbelehrungen der DCM -Fonds fehlerhaft - Widerruf noch möglich

16.11.2010

Tausende von Anlegern haben sich in den letzten Jahren an Immobilienfonds der Deutschen Capital Management AG (DCM AG, ehemals Deinböck KG) beteiligt. In den meisten Fällen konnten die Renditeversprechungen von Vermittlern und Fondsinitiatoren nicht realisiert werden.

Viele Anleger der DCM Fonds können ihre in einer Haustürsituation geschlossenen Immobilienfonds-Beteiligungen aber heute noch widerrufen und die Rückabwicklung ihrer Beteiligungen verlangen. Grund hierfür ist die in der Regel fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf der Beitrittserklärung zu den DCM-Fonds. Dann ist die Frist zum Widerruf nämlich nicht abgelaufen. Viele Widerrufsbelehrungen enthalten nämlich den Zusatz „Datum des Poststempels“. Der soll entscheidend sein, dass der Widerruf rechtzeitig erklärt wurde. Bereits im Jahre 2006 hat das Oberlandesgericht Oldenburg diesen Zusatz als irreführend angesehen und entschieden, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung ausgeführt, dass es an dieser Rechtsprechung festhält und den Widerruf des Verbrauchers als wirksam angesehen.

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt: „Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die von der DCM verwendete Widerrufsbelehrung zu Recht als irreführend angesehen. Durch den Zusatz „Datum des Poststempels“ wird der Eindruck erweckt, dass nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs die Absendung des Widerrufschreibens, also der Einwurf in den Briefkasten, sondern eben das Datum des Poststempels maßgeblich ist. Ein Verbraucher, der z.B. am Samstagnachmittag seine Beteiligungserklärung widerrufen will, könnte davon abgehalten werden aufgrund der Überlegung, dass ein Poststempel nun nicht mehr innerhalb der Widerrufsfrist zu erhalten sei.“

Rechtsanwalt Eberhard Ahr sieht daher für Anleger gute Chancen, die Rückabwicklung der Beteiligungen geltend zu machen. Infolge des Widerrufs müssen die Verbraucher keine weiteren Raten mehr an die Gesellschaft leisten. Er weist darauf hin, dass die von anderen Fondsgesellschaften verwendeten Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft seien und die Anleger bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Möglichkeit hätten, ihr Widerrufsrecht auch nach Jahren noch auszuüben. Er rät deshalb allen Anlegern von Fonds, die auf der Beitrittserklärung abgedruckte Widerrufsbelehrung von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Bremen, den 12.11.2010

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere der Anlageberatung, des Verbraucherkreditrechts und bei finanzierten Immobilienanlagen.

„Ahr gilt im Markt als sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“ (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2008). Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt hat die Zusatzqualifikation zur Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht absolviert.

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Verantwortlich und Ansprechpartner zum Thema IVG-Fonds.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: ahr@rechtsanwalt-ahr.de

RÄin Dr. Birte Eckardt, Tel: 0421 14261e@mail: eckardt@rechtsanwalt-ahr.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell