Rechtsformwechsel wegen Brexit: Noerr wird Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

30.12.2020

Berlin, 30. Dezember 2020

Die Kanzlei Noerr LLP wechselt die Rechtsform und berät ab dem 31. Dezember 2020 als Noerr Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer (Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB).

Die Kanzlei, die bisher als Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht firmiert, sieht sich zu diesem Schritt veranlasst, weil nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ablauf der Übergangsphase am 31.12.2020 die Anerkennung der englischen LLP mit deutschem Verwaltungssitz als Rechtsform im Inland entfällt.

„Wir würden es begrüßen, wenn der Gesetzgeber die heutige Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu einer deutschen LLP ausbauen würde, die es bisher nicht gibt“, sagte Co-Sprecher Dr. Alexander Ritvay. „Zwar soll die kommende Reform des Personengesellschaftsrechts die GmbH & Co. KG für die Anwaltschaft öffnen, was positiv ist. Aber für partnerschaftliche Strukturen wäre eine deutsche LLP besser geeignet. Sie würde dazu beitragen, ein einheitliches Wettbewerbsumfeld auch bei den Rechtsformen für Anwaltsgesellschaften innerhalb Europas und Großbritanniens zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anwaltskanzleien auch international zu sichern."

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