RECHTSSTREIT UM AUSRÜSTUNGSVERTRAG BEENDET: BEITEN BURKHARDT BERÄT ADIDAS BEI VERGLEICH MIT DEM DFB
BEITEN BURKHARDT
München, 28. August 2007 – Die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt hat die adidas AG in dem Schiedsgerichtsverfahren um die Verlängerung des Ausrüstungsvertrages mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) vertreten.
Das Beiten Burkhardt-Team umfasste die Partner Dr. Dirk-Reiner Martens (Federführung, Sportrecht und Dispute Resolution) und Dr. Holger Peres (Federführung, Dispute Resolution) sowie die Associates Dr. André Depping und Dr. Michael L. Ultsch (beide Dispute Resolution, alle München). Beiten Burkhardt hat adidas erstmals im Rahmen eines Rechtsstreits vertreten. Bislang war die Kanzlei ausschließlich bei Unternehmenskäufen und –verkäufen für den Sportartikelhersteller tätig.
Das Gesamtteam auf Seiten von adidas wurde komplettiert durch Rechtsanwalt Holger Hoffmann aus Herzogenaurach und dem General Counsel der adidas Group Frank A. Dassler mit Associate General Counsel Dr. Markus A. Kürten.
Der Rechtsstreit zwischen dem Sportartikelhersteller und dem DFB war am 16. August 2007 vergleichsweise beendet worden. Beide Parteien einigten sich auf eine langfristige Verlängerung ihrer über 50 Jahre währenden erfolgreichen Partnerschaft bis 2018. Die Vertragsverlängerung war das Ergebnis eines Vergleichs, den das angerufene Schiedsgericht nach einer ausführlichen und intensiven Verhandlung den Kontrahenten angeraten hatte.
Dem Schiedsgericht gehörten der Vorsitzende Richter am BGH a.D. Professor Dr. Willi Erdmann (Vorsitzender Schiedsrichter), Professor Dr. Harm Peter Westermann von der Universität Tübingen und Professor Dr. Peter W. Heermann von der Universität Bayreuth an.
Der DFB hatte die Kanzlei Haver & Mailänder mandatiert.
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