Regierungsinitiative trusted cloud stellt Thesenpapiere zum Cloud Computing vor - Oppenhoff-Experte Marc Hilber leitete Task Force zum Vertrag- und Urheberrecht

16.11.2012

Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutierten auf einem Kongress im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den "Erfolgsfaktor Rechtssicherheit für Cloud Computing". Die im Rahmen des BMWi-Technologieprogramms Trusted Cloud gegründete Arbeitsgruppe "Rechtsrahmen des Cloud Computing" stellte erstmals Lösungsvorschläge für datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Herausforderungen bei Cloud Computing vor. Unter der Leitung von Prof. Dr. Georg Borges von der Ruhr-Universität Bochum hatten Rechtswissenschaftler, Datenschützer, Anwälte und Unternehmensvertreter gemeinsam ein Thesenpapier zu datenschutzrechtlichen Lösungen und ein Arbeitspapier zum Lizenzbedarf bei Cloud Computing erarbeitet. Prof. Dr. Georg Borges und Ulrich Lepper, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, leiteten die Task Force zum Datenschutzrecht. Dr. Marc Hilber, IT-Partner bei Oppenhoff & Partner, leitete die Task Force zum Vertrags- und Urheberrecht.

Mehr Rechtssicherheit für die Cloud

Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sagte auf dem Kongress: "Rechtssicherheit ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von Cloud Computing in Deutschland und Europa. Die bislang teilweise unklare Rechtslage und rechtliche Anforderungen, die nicht mit der grundlegenden Funktionsweise von Cloud Computing zusammenpassen, haben zu einer hohen rechtlichen Unsicherheit in Deutschland geführt. Eine Klärung der Rechtslage und ggf. deren Anpassung ist daher dringend notwendig."

Einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit bedeuten die von den Experten gemeinsam erarbeiteten Thesen- und Arbeitspapiere. Dr. Marc Hilber: „Hier sind wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung gemeinsam eingeflossen. Im Bereich Datenschutz besteht Handlungsbedarf des Gesetzgebers, um Cloud Computing rechtssicherer zu machen. Das Thesenpapier der Arbeitsgruppe zeigt hierfür einen pragmatischen Lösungsweg auf. Im Vertrags- und Urheberrecht muss dagegen Grundlagenarbeit geleistet werden.“

Einsatz von Open Source Software

Hilber weiter: „Cloud Computing wirft im Urheberrecht spezifische Fragen auf. Das Arbeitspapier zeigt auf, welche Rechte Cloud Anbieter und Kunden benötigen, um eine Software aus der Cloud anbieten oder beziehen zu können. Ausgehend davon können nun Antworten auf weitere spannende Frage gegeben werden, z.B. was den Einsatz von Open Source Software durch Cloud Anbieter angeht oder internationale urheberrechtliche Aspekte, die natürlich bei der jederzeitigen weltweiten Verfügbarkeit von Cloud Diensten eine erhebliche Rolle spielen. Aber diese Themen sind zu bewältigen.“

Weitere Informationen zum Thema Cloud Computing finden Sie in unserem Schwerpunkt.

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Jörg Overbeck
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