REINHARDT & KOLLEGEN: Fußball-Drittligist FC Rot-Weiß Erfurt - Die Weichen für die Rettung des Traditionsvereins werden gestellt

20.03.2018

- Das Amtsgericht Erfurt hat am vergangenen Freitag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

- Zum vorläufigen Sachwalter und Gutachter wurde Rechtsanwalt Volker Reinhardt bestellt. Sanierungsberater mit Generalvollmacht ist Rechtsanwalt Marko Harraß. Auch hat das Amtsgericht einen fünfköpfigen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

- Der Geschäfts- und Spielbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Sanierung wird eingeleitet.

Erfurt, 19.03.2018. Am Freitag, dem 16.03.2018, hat das Amtsgericht Erfurt die vorläufige Eigenverwaltung für den Fußball-Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt angeordnet. Damit hat es dem Antrag des Vereins entsprochen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Volker Reinhardt von REINHARDT & KOLLEGEN ist als vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Als Sanierungsberater mit Generalvollmacht fungiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marko Harraß von der Erfurter Kanzlei Dr. Habel & Coll. Er unterstützt in dieser Funktion das Vereinspräsidium. Außerdem hat das Gericht einen mit fünf Personen besetzten vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.

Reinhardt, der vom Gericht zugleich als Gutachter eingesetzt wurde, verschafft sich derzeit vor Ort einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Vereins. Er sieht bereits aussichtsreiche Fortführungs- und Sanierungschancen. „Es geht jetzt darum, die richtigen Schritte zur Fortführung des Spiel- und des Geschäftsbetriebes in die Wege zu leiten und eine solide Basis für die nachhaltige Sanierung des Traditionsvereins Rot-Weiß Erfurt zu schaffen. Hierbei müssen die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.“

Sanierungsberater Harraß zeigt sich erfreut darüber, dass das Gericht dem Antrag auf Eigenverwaltung stattgegeben hat, um eine Sanierung des Vereins vorzubereiten.

Reinhardt und Harraß werden nun gemeinsam die ersten geeigneten Maßnahmen zur Rettung von Rot-Weiß Erfurt ergreifen. So ist vor allem die Erstellung eines langfristigen Liquiditäts- und Finanzplans erforderlich. Außerdem wird die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Belegschaft vorbereitet. Mit dem Insolvenzgeld sind die Löhne und Gehälter für drei Monate gesichert. Danach werden diese aus der Insolvenzmasse gezahlt.

In einer ersten Betriebsversammlung haben der Sanierungsberater und der vorläufige Sachwalter am heutigen Tag einen Großteil der 109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einschließlich der Spieler, ausführlich über die Situation und das weitere Vorgehen informiert. Der Nachwuchsbereich wird gesondert informiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachwuchsleistungszentrums werden morgen informiert. Der Gläubigerausschuss wird ebenfalls informiert und einbezogen. In den nächsten Tagen finden zudem Gespräche mit den weiteren Beteiligten statt.

„Unser aller Ziel ist die erfolgreiche Sanierung von Rot-Weiß Erfurt. Gemeinsam mit den Spielern und Mitarbeitern, den Gläubigern, den Sponsoren und den Geschäftspartnern, vor allem aber auch mit der Unterstützung der Fans kann ein Neustart gelingen!“, so Reinhardt und Harraß unisono.

Zusätzliche Informationen:

Über die vorläufige Eigenverwaltung

Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung zwar im Amt, sie bekommt aber vom zuständigen Amtsgericht einen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, der sie überwacht. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Sachwalters. Durch die Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens gefördert werden. Die Einsetzung eines unabhängigen Sachwalters dient damit insbesondere der Sicherung der Rechte und Interessen der Gläubiger.

Über den Sanierungsbeauftragten

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marko Harraß von der Erfurter Kanzlei Dr. Habel & Coll. wird regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit war Marko Harraß für verschiedene wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien sowie für Insolvenzverwalterkanzleien und für ein auf Eigenverwaltung spezialisiertes Beratungsunternehmen tätig. Marko Harraß ist Mitglied im Steuerberaterverband Thüringen e. V. und des Thüringer Arbeitskreis für Unternehmens- und Insolvenzrecht e. V.

Dr. Habel & Coll. ist eine auf Wirtschafts- und Arbeitsrecht spezialisierte Erfurter Rechtsanwaltskanzlei, die sich aus Fachanwälten für Handels-und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Strafrecht zusammensetzt.

Über den vorläufigen Sachwalter

Rechtsanwalt Volker Reinhardt ist Gründer und Geschäftsführer der Kanzlei REINHARDT & KOLLEGEN. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Rechtsanwalt Reinhardt wird seit 1999 als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In über 25 Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise erfolgreich unter Beweis gestellt.

Rechtsanwalt Reinhardt gehört den führenden insolvenz- (u.a. ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV) und wirtschaftsrechtlichen Fachvereinigungen (ETL Global) an.

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