Reinhart, Kober, Großkinsky, Braun: ALTERA Seniorendomizil Wertheim GmbH restrukturiert sich im Eigenverwaltungsverfahren
- Operativer Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt
- Dr. Sebastian Braun LL.M ist Sanierungsgeschäftsführer
Die ALTERA Seniorendomizil Wertheim GmbH hat am 16.8.2019 bei dem zuständigen Amtsgericht Würzburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Die Geschäftsleitung begründet die Notwendigkeit dieses Schrittes zum einen mit einer Zunahme der Einzelzimmerbelegung und der damit verbundenen Einnahmeverlusten. Zum anderen mit Personalmangel im Pflegebereich, der dazu geführt hat, dass auf teurere Leiharbeitsfirmen ausgewichen werden musste. Zudem müssen die Pflegesätze mit den Krankenkassen angepasst werden.
Die Geschäftsführung wird von mit Dr. Sebastian Braun, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Partner der Kanzlei Reinhart, Kober, Großkinsky, Braun als Sanierungsgeschäftsführer verstärkt. Er soll den Sanierungskurs unterstützen und damit den langfristigen Erfolg des Unternehmens sichern.
Das Amtsgericht Würzburg hat bereits gestern die beantragte Eigenverwaltung bewilligt und damit einen wesentlichen Baustein für die angestrebte Sanierung des Unternehmens gelegt, die den Standorterhalt, die Erhaltung der 91 Arbeitsplätze und der Pflegeeinrichtung in Wertheim beinhaltet. Die Eigenverwaltung ist für die Restrukturierung das geeignete Instrument, weil es Planungssicherheit für das Unternehmen bedeutet und die Interessen der Gläubiger berücksichtigt. „Wir wollen, dass ALTERA schnellstmöglich wieder in sicheres Terrain kommt“, heißt es aus der Geschäftsleitung. Der bestellte vorläufige Sachwalter und die Sanierungsgeschäftsführung haben bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung der Löhne für die Mitarbeiter angestoßen und auch die drohende Versorgungsknappheit beseitigt.
Mit den wesentlichen Lieferanten wurden bereits Vereinbarungen getroffen, die die Versorgung der Pflegeeinrichtung gewährleisten. Herr Dr. Braun betont, dass Angehörige der Bewohner sich keinerlei Sorgen machen müssten. Der Geschäftsbetrieb ist bereits am ersten Tag nach Anordnung der Eigenverwaltung vollumfänglich gesichert, nachdem die Sachwaltung und die Sanierungsgeschäftsführung unter Hochdruck mit den wesentlichen Geschäftspartnern und mit Hilfe der Heimaufsicht Vereinbarungen treffen konnten, die den Geschäftsbetrieb und damit die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Die Eigenverwaltung wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gestärkt. Damit wird der Gesellschaft ermöglicht, ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters in eigener Regie fortzuführen.