Riesenerfolg für die Dönerindustrie: GvW vertritt Wirtschaftsverbände erfolgreich im EU-Verfahren „Döner g.t.S.“

26.09.2025

Die Internationale Döner-Föderation Uluslararasi Döner Federasyonu (Udofed) hat am 23.09.2025 ihren Antrag, den Begriff „DÖNER“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) europaweit schützen zu lassen, zurückgenommen. Der Antragsrücknahme war eine Berichterstattung in den Medien vorausgegangen, wonach die EU-Kommission beabsichtigt hatte, den Antrag des türkischen Verbandes abzulehnen. Damit bleibt die Vielfalt der in Europa hergestellten und vertriebenen Döner-Produkte erhalten.

Drei führende Dönerbände, darunter der Verband der Dönerproduzenten Deutschlands e.V. (VDD), hatten sich von Beginn an klar gegen den Antrag ausgesprochen und ihre rechtlichen Bedenken im Rahmen des EU-Verfahrens vorgebracht. Die Verbände wurden dabei in dem Einspruchsverfahren von Rechtsanwalt Dr. Markus Kraus, Partner im Lebensmittelrecht am Münchener Standort der Kanzlei GvW Graf von Westphalen, beraten und vertreten.

In dem Einspruchsverfahren wurde u.a. dargelegt, dass nach den europäischen Vorgaben ein Name für eine garantiert traditionelle Spezialität nur eingetragen werden kann, wenn diese traditionell für ein spezifisches Erzeugnis verwendet wurde. Dies ist bei dem Namen „DÖNER“ nicht der Fall, da es sich um eine Gattungsbezeichnung handelt, die nicht eintragungsfähig ist. Auch verbietet das europäische Recht eine Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität, wenn dieser Begriff – wie bei „DÖNER“ der Fall – bereits in Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten für ähnliche Lebensmittel rechtmäßig verwendet wird und von wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Nachdem auch das Konsultationsverfahren zwischen dem türkischen Verband und den Einspruchsführern erfolglos blieb, musste die EU-Kommission in der Sache entschieden werden. Nachdem bekannt wurde, dass die EU-Kommission beabsichtigt, den Antrag abzulehnen, hat der Antragsteller nunmehr den Antrag zurückgenommen.

„Der Ausgang des Verfahrens vor der EU-Kommission ist ein wichtiger Erfolg für die unternehmerische Freiheit und die kulturelle Vielfalt des Döners in Europa“, erklärt Dr. Markus Kraus. „Wir freuen uns, dass wir die Verbände in diesem wichtigen Verfahren begleiten und zu diesem Erfolg beitragen konnten.“

Mit der Antragsrücknahme ist klargestellt, dass der Begriff „DÖNER“ auch weiterhin für die unterschiedlichen in Europa etablierten Rezepturen genutzt werden darf – ob mit Kalb, Rind, Pute oder Lamm und in den jeweils landestypischen Varianten. Damit können die Hersteller auch künftig flexibel auf Markttrends und Verbraucherwünsche reagieren.

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