RITTERSHAUS berät SRH Kliniken bei Übernahme der Klinikum Burgenlandkreis GmbH aus der Insolvenz

05.02.2020

Mannheim, 05. Februar 2020: Die SRH Kliniken, ein führender, privater Träger von Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren mit Sitz in Heidelberg, wird die Klinikum Burgenlandkreis GmbH aus der Insolvenz in Eigenverwaltung übernehmen. Das Unternehmen betreibt zwei Krankenhäuser mit insgesamt 751 Betten in Naumburg und Zeitz sowie Medizinische Versorgungszentren und eine Servicegesellschaft. Die beiden Kliniken und die Medizinischen Versorgungszentren werden in den SRH-Verbund integriert. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Die SRH Kliniken GmbH betreibt Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit Standorten in Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Bisher hat die SRH Kliniken zwölf Akutkliniken, sechs Rehakliniken und 27 Medizinische Versorgungszentren und betreut rund 1,1 Millionen Patienten pro Jahr. Mit dem Erwerb der Klinikum Burgenlandkreis GmbH baut die SRH Kliniken ihre Position als großer Krankenhausträger in Mitteldeutschland mit nun sieben Kliniken weiter aus.

Die SRH Kliniken werden bei der Übernahme von einem auf M&A-Transaktionen spezialisierten Team der Wirtschaftskanzlei RITTERSHAUS Rechtsanwälte unter Federführung der Mannheimer Partnerin Verena Eisenlohr gesellschaftsrechtlich beraten. Arbeitsrechtlich begleitet die Partnerin Dr. Annette Sättele die Transaktion. Die insolvenzrechtlichen Fragestellungen betreut Martin Wiedemann von der Kanzlei ERNESTUS. Für die SRH Kliniken ist dies erstmals ein Erwerb im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens. Im Jahr 2017 hatten die SRH Kliniken mit Unterstützung von RITTERSHAUS die insolventen Ruland Kliniken im Rahmen eines Asset-Deals erworben.

Die Klinikum Burgenlandkreis GmbH versorgt mit rund 1.230 Mitarbeitern jährlich etwa 68.000 Patienten an ihren Standorten Saale-Unstrut, Klinikum Naumburg und Georgius- Agricola Klinikum Zeitz und ist einer der größten Arbeitgeber der Region. Am 17. September 2019 hatte das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Anordnung der Eigenverwaltung gestellt. Mit der Übernahme wird das Insolvenzverfahren des Klinikum Burgenlandkreis in Eigenverwaltung nun zu einem positiven Ergebnis gebracht. Die beiden Kliniken in Naumburg und Zeitz bleiben erhalten. Sie sind wichtige Pfeiler für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt. Die SRH Kliniken GmbH wird eng mit dem Landkreis, dem ehemaligen Gesellschafter der Kliniken, zusammenarbeiten. Zudem werden Kooperationen mit den Universitätskliniken im Umfeld angestrebt.

Die SRH Kliniken gehört zu der SRH-Gruppe, einem führenden Anbieter von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen. Sie betreibt private Hochschulen, Bildungszentren, Schulen und Krankenhäuser und erwirtschaftet einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Dachgesellschaft ist die SRH Holding (SdbR), eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Heidelberg. Die SRH-Gruppe wird laufend von RITTERSHAUS in unterschiedlichen Bereichen rechtlich beraten.

SRH Kliniken GmbH

RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Mannheim):
Verena Eisenlohr LL.M., Partnerin (Federführung, M&A, Gesellschaftsrecht)
Dr. Annette Sättele, Partnerin (Arbeitsrecht)

ERNESTUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Mannheim):
Martin Wiedemann (Insolvenzrecht)

SRH intern
Andrea Gerdau (M&A, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht)

Klinikum Burgenlandkreis GmbH

ECKERT Rechtsanwälte (Hannover) für die Eigenverwaltung:
Dr. Rainer Eckert
Michael Schütte
Ole Häger

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hannover)

Dr. Oliver Kairies
Dr. Hendrik Sehy

Sachwalter

Prof. Dr. Lucas F. Flöther,k FLÖTHER & WISSING (Halle)

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