Rödl: „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ist revolutionär“

01.02.2007

Rödl & Partner

- Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht muss neu geschrieben werden

- Familienunternehmen droht Steuerverschärfung

- Abschmelzungsmodell auf Betriebsvermögen über 10 Jahre bleibt aber möglich

- Drastische Steuererhöhung bei der Vererbung von Immobilien zu erwarten

- Urteil ist eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

Nürnberg, 31.01.2007: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute verkündeten Entscheidung das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Bewertungsmaßstäbe für die Vererbung von Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen widersprechen nach dem Urteil des Gerichts dem Gleichheitsgrundsatz. Vergünstigungen für diese Vermögenswerte werden bisher vorrangig über Bewertungsvorteile gewährt. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

„Die Entscheidung ist revolutionär“ erklärt Dr. Christian Rödl, als Geschäftsführender Partner zuständig für den Bereich Steuerrecht und Gesellschaftsrecht bei Rödl &Partner. „Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht muß neu geschrieben werden. Wir erwarten ein von Grund auf neu gestaltetes Erbschaftsteuerrecht. Denn der vorliegende Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer spart gerade eine Änderung der Bewertungsvorschriften aus, die gemäß Bundesverfassungsgericht mit dem Gleichheitssatz unvereinbar sind.“

Für Familienunternehmen gibt es zunächst eine sehr gute Nachricht. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts dürfte die Tür für eine Abschmelzungsregelung, wie sie in dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vorgesehen ist, offen halten. Dabei würde bei einer Fortführung des Unternehmens die Steuer jährlich um 10 Prozent, bei Fortführung über 10 Jahre also insgesamt erlassen werden. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, durch Einführung einer solchen Begünstigung für eine Entlastung von Familienunternehmen zu sorgen“, betont Rödl. Unternehmer mit hohem nicht produktivem Vermögen und Immobilienverwaltungsunternehmen werden von diesen Begünstigungen jedoch voraussichtlich nicht profitieren können.

„Das Urteil ist aber ein harter Schlag für diejenigen, die die 10-Jahres-Regel nicht in Anspruch nehmen können. Ihnen droht eine dramatische Erhöhung der Erbschaftsteuer“, betont Rödl. Denn die bisher bedeutendste Vergünstigung bei der Weitergabe von Personengesellschaften - der bevorzugten Rechtsform von Familienunternehmen - wird hinfällig. Derzeit sind diese Unternehmen in besonderem Maße dadurch begünstigt, dass Betriebsvermögen nicht mit Verkehrswerten bewertet wird, sondern mit den sogenannten Steuerbilanzwerten. So geht in den Wert insbesondere kein Firmenwert ein. Auch selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter, z.B. Patente, werden bisher von der Steuer nicht erfasst. Das Bundesverfassungsgericht hat die gesamte Bewertung des Betriebsvermögens für verfassungswidrig erklärt. „Die nun anstehende Höherbewertung wird die Regelung der Unternehmensnachfolge weiter erschweren“, erklärt Rödl.

Auch Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH bzw. AG müssen mit einer deutlichen Verschärfung der Erbschaftsteuer rechnen. Das so genannte Stuttgarter Verfahren zur Bewertung von Anteilen ist in der derzeitigen Form mit der Verfassung unvereinbar.

Für Immobilieneigentümer könnte sich die Erbschaftsteuer zukünftig drastisch erhöhen. Die bisher gewährte Vergünstigung durch das pauschale Ertragswertverfahren wird es nicht mehr geben. Bei großen Immobilienvermögen werden dadurch viele Erben dazu gezwungen, zur Begleichung der Erbschaftsteuer den Immobilienbesitz oder Teile davon zu verkaufen.

Rödl: „Dies ist eine Steilvorlage für die Regierung zur Generierung zusätzlicher Einnahmen durch eine höhere Immobilienbesteuerung. Der Vertrauensschutz ist mit dem Urteil entfallen, der Gesetzgeber könnte eine Neuregelung theoretisch rückwirkend ab dem heutigen Tag einführen. Es wird entscheidend darauf ankommen, ob zukünftig Abschläge auf die Bewertung auf den Verkehrswert gewährt werden.“

Fazit: Keine Gewinner - viele Verlierer

Dr. Christian Rödl: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer ist eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, der sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sukzessive vom Gleichheitsgrundsatz entfernt hat. Es ist eine völlig neue Systematik im Erbschaftsteuerrecht erforderlich, die für die Bewertung aller Vermögensteile vom Verkehrswert ausgeht. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, mit einem neuen Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsrecht Planungssicherheit zu schaffen.

Im Zusammenspiel mit der Unternehmenssteuerreform bringt das Urteil erheblichen Schwung in die Frage der Rechtsformwahl. Denn der wichtigste Vorteil für die Rechtsform der Personengesellschaft entfällt.

Deutschland steht eine gewaltige Welle an Immobilienübertragungen bevor, sollten die bestehenden Regelungen nicht sofort geändert werden.“

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