RÖDL legt Positionspapier zur Wettbewerbssituation in der Fernwärme vor: Analyse der Empfehlungen der Monopolkommission und Impulse für eine praxisnahe Weiterentwicklung

25.03.2026

Nürnberg, 24.03.2026: Die Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RÖDL hat ein umfangreiches Positionspapier zur Situation im deutschen Fernwärmemarkt vorgelegt. Hintergrund ist das 10. Sektorgutachten der Monopolkommission, das für die Fernwärme verschiedene regulatorische Eingriffe und Marktöffnungs-mechanismen empfiehlt. Das Papier bewertet diese Vorschläge aus rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Sicht – mit besonderem Fokus auf die Wirkung etwaiger staatlicher Eingriffe auf Wärmeversorger.

Fernwärme ist ein zentraler Baustein kommunaler Wärmewende-Strategien. Die Analyse der Vorschläge der Monopolkommission zeigt, dass viele der vorgeschlagenen Regulierungsinstrumente die strukturellen Rahmenbedingungen leitungsgebundener Wärmenetze nur unzureichend berücksichtigen. Die Autoren des Papiers machen deutlich, dass Fernwärmenetze – im Gegensatz zu Strom- und Gasnetzen – lokal begrenzt, hydraulisch geschlossen und stark investitionsgetrieben sind. Eingriffe in die Systemarchitektur müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.

Schlüsselthesen des Positionspapiers

Eine einheitliche Preisobergrenze ist als Kontrollinstrument ungeeignet

Der vorgeschlagene pauschale Price-Cap wird kritisch bewertet, da er die Refinanzierung von Netzen und Erzeugungsanlagen gefährdet, insbesondere dort, wo Kommunen und Stadtwerke derzeit massiv in Dekarbonisierung investieren. Für kleinere Netze könnte er sogar existenzielle Risiken darstellen. Angesichts der heterogenen Versorgungslandschaft ist eine einheitliche, von den tatsächlichen Gestehungskosten entkoppelte Preisobergrenze als Kontrollmechanismus ungeeignet.

Erweiterte Preistransparenz ist sinnvoll, aber nur mit Kontextualisierung

Eine verbesserte Preistransparenz kann das Vertrauen der Kunden stärken und zur Akzeptanz der Wärmepreise führen. Pauschale Preisvergleiche ohne Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie Netzalter, Wärmedichte oder Erzeugungsmix können jedoch zu Fehlschlüssen führen. Ein probateres Mittel sind Benchmarking-Vergleiche, die neben Preisen auch die Versorgungsstruktur in die Bewertung mit einbeziehen.

Wettbewerbskonzepte des EnWG sind auf Wärme nur begrenzt übertragbar

In der Fernwärme sind Erzeugung, Netzbetrieb und kommunale Wärmeplanung operativ eng verzahnt. Lokale, leitungsgebundene und kapitalintensive Strukturen stehen einer Liberalisierung entgegen. Eine Entflechtung von Netz und Erzeugung nach dem Vorbild der Sparten Strom und Gas würde zusätzliche Schnittstellen, administrativen Aufwand, Planungsbrüche und Kosten verursachen – ohne dass wirklicher Wettbewerb entsteht oder Effizienzpotenziale gehoben werden. Die Gestaltung sollte deshalb den Versorgungsunternehmen vor Ort überlassen werden.

Zwingender Drittzugang verkompliziert und verteuert Wärmeversorgung

Eine gesetzliche Verankerung von Einspeise- und Durchleitungsrechten hat keine positiven Effekte auf den Wettbewerb. Vorab nicht einkalkulierte, zusätzliche Einspeisungen erfordern mehr Koordination, Regelungstechnik sowie Redundanzen und verkomplizieren dadurch den Netzbetrieb – bei fraglichem Effizienzgewinn. Wirtschaftliche und marktseitig gebotene Einspeise- bzw. Durchleitungsoptionen regeln Versorger bereits heute bilateral.

Ausschreibung von Wegerechten unterliegt Zielkonflikten

Die Monopolkommission übersieht bei ihrem Vorschlag einer Ausschreibungspflicht für Wegenutzungsrechte im Bereich Wärme unter Berücksichtigung des Wärmepreises als Vergabekriterium die rechtliche Komplexität und den Widerspruch zu anderen Vorschlägen (z. B. Entflechtung). Sie ignoriert, dass Kommunen ein Eigeninteresse an der Stabilität der örtlichen Wärmepreise haben.

Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Fernwärme dringend notwendig

Die Fernwärme steht im Wettbewerb zu anderen Heizungssystemen, was durch das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz wieder verstärkt wird. Anstelle eines „Überstülpens“ der wettbewerblichen Regelungen für Strom und Gas benötigt der Wärmesektor dringend die Novellierung der AVBFernwärmeV, klare Rahmenbedingungen für die Preiskalkulation, eine Streichung des Marktelements, ehrliche Vollkostenvergleiche sowie eine Abschaffung des Kostenneutralitätsgebots nach § 556c BGB. Weiterhin sind Förderzusagen mit der kommunalen Wärmeplanung sowie den Dekarbonisierungsplänen zu verzahnen, um Fehlanreize durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu vermeiden. Endkunden und Mieter sollten vor steigenden Energiekosten geschützt werden.

Fazit: Praxisnahe Regulierung statt abstraktem Wettbewerbsmodell

Es ergibt sich das Gesamtbild, dass viele Empfehlungen der Monopolkommission nicht ausreichend auf die Realitäten kommunaler und lokaler Fernwärmestrukturen abgestimmt sind. Der Fernwärmemarkt ist einem ständigen Systemwettbewerb unterworfen, stark von den örtlichen Strukturen geprägt und deshalb nur sehr begrenzt „liberalisierbar“.

Für Stadtwerke, Wärmeversorger und Kommunen bedeutet das:

· Regulatorische Stabilität ist Voraussetzung, um Investitionen in erneuerbare Erzeugung und Netzausbau sicher finanzieren zu können.

· Strukturell komplexe Eingriffe wie Drittzugangsrechte oder Entflechtungen führen nicht zur gewünschten Kosteneffizienz. Sie führen zu mehr Komplexität und reduzieren die Geschwindigkeit in der Dekarbonisierung.

· Weiterentwicklung bestehender Instrumente – etwa Preisgleitklauseln, Transparenzregeln oder klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Preisgestaltung – ist zielführender als ein komplett neues Marktdesign.

„Die Transformation der Wärmenetze sollte nicht durch zusätzliche Unsicherheiten belastet werden. Entscheidend ist, die bestehende Regulierung gezielt zu schärfen und so die Investitionsfähigkeit der kommunalen Versorger nachhaltig zu stärken“, betont Christian Marthol, Partner und Leiter der Praxisgruppe Energie, Umwelt und Infrastruktur.

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