Rödl & Partner: BILMOG STÄRKT KONTROLLE DURCH AUFSICHTSRÄTE

27.03.2009

Rödl & Partner

- Überwachung der Unternehmensführung wird deutlich verschärft

- Kapitalmarktrecht-Spezialist Dr. Oliver Schmitt: "Neue Haftungsrisiken für

Aufsichtsräte und Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften"

Nürnberg, 26.03.2009: Der Deutsche Bundestag wird in seiner heutigen Sitzung

voraussichtlich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

verabschieden, mit dem das Handelsgesetzbuch (HGB) grundlegend reformiert

wird. Mit dem Gesetz wird auch die Kontrolle der Unternehmensführung in

Deutschland erheblich verstärkt. Auf Aufsichtsräte kapitalmarktorientierter

Unternehmen und Verwaltungsräte Europäischer Aktiengesellschaften (SE)

kommen neue Überwachungsaufgaben und damit auch eine neue Haftungssituation

zu.

"Das neue Bilanzrecht schafft die Grundlage für eine professionellere

Unternehmenskontrolle in Deutschland. Die Position der Aufsichtsräte wird

durch das BilMoG deutlich gestärkt", erklärt Dr. Oliver Schmitt, Partner der

internationalen Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner. "Allerdings entstehen durch

die zusätzlichen Pflichten auch neue Haftungsrisiken für Aufsichts- und

Verwaltungsräte. Darauf müssen sich die Unternehmenskontrolleure

einstellen."

Die im BilMoG insbesondere für das Aktiengesetz und das SE-Ausführungsgesetz

vorgesehenen Änderungen betreffen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen

in Deutschland, die Wertpapiere an einem organisierten Markt ausgeben, oder

deren Zulassung zum Handel beantragen, somit Aktiengesellschaften (AGs),

europäische Aktiengesellschaften (SEs), aber auch GmbHs. Die Änderungen

gehen auf europarechtliche Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der

Abänderungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zurück.

Die Zusammensetzung und Pflichten des Aufsichtsrates werden reformiert. So

muss zukünftig mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied über

beruflichen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder

Abschlussprüfung verfügen. Die Unabhängigkeit soll gemäß der Regelung im

Deutschen Corporate Governance Kodex gegeben sein, wenn das Mitglied in

keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder

deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet. Ist der

Aufsichtsrat nicht entsprechend besetzt, muss ein separater

Prüfungsausschuss eingerichtet werden.

Der Aufsichtsrat der AG und der Verwaltungsrat der SE können und sollen nach

wie vor aus ihrer Mitte einen Prüfungsausschuss bilden. Dessen Aufgaben

werden nun erstmals gesetzlich konkretisiert. Dem Prüfungsausschuss obliegt

jetzt die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit der

internen Risikomanagementsysteme und der internen Revision sowie der

Abschlussprüfung. Dies war bisher nur als Empfehlung im Corporate Governance

Kodex enthalten. Alternativ kann das Aufsichtsgremium diese Aufgaben jedoch

auch weiterhin selbst kollektiv wahrnehmen. Verfügt eine

kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft über keinen Aufsichts- oder

Verwaltungsrat, so ist sie verpflichtet, einen Prüfungsausschuss

einzurichten.

Zur Erleichterung der Umsetzung der neuen Anforderungen wird das

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vorsehen, dass Aufsichtsrat- oder

Prüfungsausschussmitglieder, die vor dem Inkrafttreten des BilMoG bestellt

worden sind, nicht betroffen werden, sich die neuen Voraussetzungen somit

erst bei der nächsten Bestellung auswirken werden.

Zur Stärkung der Corporate Governance muss jedes kapitalmarktorientierte

Unternehmen eine "Erklärung zur Unternehmensführung" in den Lagebericht

aufnehmen, die dort einen eigenen Abschnitt bildet. Diese muss die

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, relevante Angaben zu

Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen

hinaus angewandt werden, und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand

und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren

Ausschüssen enthalten. Alternativ kann diese Erklärung im Internet

veröffentlicht und im Lagebericht darauf verwiesen werden. Die Erklärung zum

Coporate Governance Kodex ist auf der Internetseite der Gesellschaft

dauerhaft zugänglich zu machen.

Auch die Gestaltung des Risikomanagements im Unternehmen wird durch das

BilMoG transparenter. Die wichtigsten Merkmale des internen

Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Prozess der Rechnungslegung

müssen zukünftig im Lagebericht dargestellt werden. Der Gesetzgeber will

damit Anreize schaffen, dass entsprechende Kontrollsysteme eingerichtet

werden und die Wirksamkeit der Überwachung von Risiken regelmäßig geprüft

wird.

Prüft ein Abschlussprüfer den Jahresabschluss, so ist er verpflichtet, an

den Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses über seine

Vorlage teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung,

insbesondere über wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und

Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie über

Umstände, die eine mögliche Befangenheit begründen könnten, zu unterrichten.

Ferner muss er über Leistungen berichten, die er über die Prüfungstätigkeit

hinaus für das Unternehmen erbracht hat. Damit werden die

Überwachungspflichten des Aufsichtsrates erheblich erweitert, da dieser

zukünftig mit Unterstützung der Abschlussprüfer den Rechnungslegungsprozess,

die Wirksamkeit eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie

das Revisionssystem zu überwachen hat.

Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die Neuregelungen erstmals für das

Geschäftsjahr 2010 anzuwenden sind.

Fazit: Mit dem BilMoG werden die Transparenz- und Dokumentationspflichten

für kapitalmarktorientierte Unternehmen weiter verschärft. Mit den in

Zukunft an die Aufsichtsräte gestellten Anforderungen wird die

Unternehmenskontrolle professionalisiert. Die Reform verursacht jedoch einen

erheblichen Mehraufwand für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

"Viele der Anforderungen des BilMoG entsprechen bereits der Praxis der

Corporate Governance in den DAX-Konzernen. Ob Unternehmen aus dem Small-

bzw. Mid-Cap Bereich die Änderungen nahtlos umsetzen können, bleibt

abzuwarten. Hier ist oft nur ein dreiköpfiger Aufsichtsrat tätig. Die

separate Bildung eines Prüfungsausschusses, wie bereits im Corporate

Governance Kodex festgelegt, läuft hier ins Leere", betont Schmitt

abschließend.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Oliver Schmitt, D.E.A., Rechtsanwalt, Partner

Tel.: +49 (89) 92 87 80-3 11, E-Mail: oliver.schmitt@roedl.com

Ein Foto des Ansprechpartners können Sie sich kostenlos im Rödl & Partner

Presse-Center im Internet unter www.roedl.de/pressecenter herunterladen.

Über Rödl & Partner

Rödl & Partner ist eines der führenden deutschen Beratungs- und

Prüfungsunternehmen. Rödl & Partner betreut Unternehmen weltweit bei ihren

Geschäftsaktivitäten. Das Kerngeschäft bilden die Rechtsberatung,

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Die Kanzlei erzielte im Geschäftsjahr

2007 einen Gesamtumsatz von 192,9 Mio. Euro und beschäftigt derzeit 3.000

Mitarbeiter. Rödl & Partner ist in allen wesentlichen Industrienationen der

Welt, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, Westeuropa, Asien,

Lateinamerika und den USA, mit 79 Niederlassungen in 37 Ländern vertreten.

Mehr Informationen über Rödl & Partner finden Sie im Internet unter

www.roedl.de

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