Roedl & Partner: Deutsche Industrie profitiert von Öffnung des Iran / Firmen brauchen Klarheit bei Dual-Use-Produkten

08.02.2016

 

Eschborn/Köln/Stuttgart, 05.02.2016: Mit der Öffnung des Iran durch den schrittweisen Wegfall der internationalen Sanktionen ergeben sich große Chancen für die deutsche Industrie. Iran – einst eine der führenden Wirtschaftsnationen im Nahen Osten – leidet unter einem enormen Modernisierungsstau. Neben Konzernen wie Daimler, die die Produktion vor Ort wieder aufbauen wollen, werden auch Zulieferer von der Entwicklung profitieren. Dabei muss die Industrie aber genau prüfen, ob ihre Produkte nicht unter die Beschränkungen für Dual-Use-Güter fallen, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind.

„Die Besuche des iranischen Präsidenten in Italien und Frankreich sowie die Unterzeichnung von Verträgen in zweistelliger Milliardenhöhe zeigt, dass Iran auf einen schnellen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union setzt“, erklärt Dr. José Campos Nave, der als Geschäftsführender Partner die Beratung von Rödl & Partner im Nahen Osten verantwortet. „Wir werden mit einer eigenen Präsenz vor Ort sowie unserem Iran-Team in Deutschland die Aktivitäten deutscher Unternehmen grenzüberschreitend rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich begleiten.“

Von großer Bedeutung bleibt dabei nach wie vor die Prüfung, ob bestimmte Produkte nach Iran geliefert werden dürfen, und ob die Geschäftspartner vor Ort nicht dem Sanktionsregime unterliegen. „Nach wie vor sind Sanktionen gegen Iran in Kraft, sowohl in Bezug auf bestimmte Güter als auch auf einzelne Personen. Die Unternehmen haben aber einen Anspruch darauf, dass die Prüfung der Ausfuhrgenehmigungen durch die Zollbehörden zügig erfolgt“, betont Rechtsanwältin Carla Everhardt, die als Associate Partner von Rödl & Partner die Beratung im Iran koordiniert. „Iran will rasch wieder auf das internationale Wirtschaftsparkett zurück. Die deutsche Industrie muss hier schnell agieren können, sonst gehen wichtige Aufträge in andere Länder.“

Für die Industrie besonders problematisch sind Sanktionen in Bezug auf Dual-Use-Güter. Dies betrifft etwa bestimmte Zentrifugen, Rohre und Pumpen, Kunstdünger, der auch Basis für Sprengstoff sein kann, oder Rohstoffe wie einige Grafit-Sorten, Metalllegierungspulver oder nichtfluorierte Polymere. Im Maschinenbaubereich sind insbesondere Werkzeugmaschinen, Messgeräte, bestimmte Bildkameras, Bauteile für Laseranwendungen und Laser-Materialien oder Überwachungsausrüstung betroffen.

„Wer als Geschäftsführer gegen die Ausfuhrbeschränkungen verstößt, macht sich unter Umständen strafbar, darüber hinaus drohen den Unternehmen empfindliche Strafen“, warnt die Zollrechtsexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stuttgart. „Zwar bestehen in Bezug auf andere Länder Erfahrungswerte. Aber die Listen der sanktionierten Produkte sind lang. Oftmals ist eine tiefgehende technische Prüfung notwendig, um festzustellen, ob der Export sanktioniert ist.“

Besonders problematisch sind die Regelungen des noch bestehenden Waffenembargos. Bei einem Wissen um eine militärische Endverwendung der Produkte ist deren Export ohne Genehmigung nicht möglich. Die Beschränkung greift für alle Produkte und hängt zudem noch am subjektiven Element der Kenntnis. Der Export ist beispielsweise genehmigungspflichtig, wenn ich als deutsches Unternehmen weiß, dass mein Geschäftspartner im Iran mit meinen Produkten seine Waffenfabrik modernisiert.

Häufig ist auch nicht das Hauptprodukt problematisch, sondern die Lieferung von Ersatzteilen. Sind diese in einem nichtgelisteten Gut verbaut, gehen sie häufig darin auf. Werden sie dagegen unverbaut geliefert, greift die Sanktion uneingeschränkt. „Durch diese Regelungen können Kfz-Zulieferer oder Maschinen- und Anlagenbauer schnell große Probleme bekommen – ein Versehen bei der Prüfung kann gravierende Folgen haben“, so Ludwig.

 

 

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