Rödl & Partner Iran-Investitionen bedürfen genauer Prüfung / Sanktionen schränken Industrie weiterhin ein

19.01.2016

Nürnberg/Eschborn, 19.01.2016: Die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Vereinten Nationen haben am Sonntag angekündigt, die seit 2006 gegen Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufzuheben. Der deutschen Wirtschaft steht damit die Tür zu einem attraktiven Markt offen. Allerdings gelten immer noch Sanktionen, die den Handel mit Iran einschränken. Erst am Sonntag haben die USA neue Sanktionen verhängt. Verstöße gegen die Regelungen werden streng verfolgt – Unternehmen drohen empfindliche Strafen.

„Für deutsche Unternehmen eröffnen sich im Iran mittelfristig ausgezeichnete Geschäftschancen, insbesondere im Energiesektor und der Industrie“, erklärt der Vorsitzende der Geschäftsleitung von Rödl & Partner, Prof. Dr. Christian Rödl. „Wir bereiten derzeit den Aufbau einer eigenen Präsenz in Teheran vor. Die Anfragen an unsere Niederlassungen im Nahen Osten sind in den vergangenen Monaten sprunghaft angestiegen.“

Viele Unternehmen haben bereits erste Kontakte geknüpft. Iran ist mit knapp 80 Millionen Einwohnern und einem hohen Investitionsrückstau ein lukrativer Markt. Es bestehen aber immer noch Beschränkungen. Unverändert gelten etwa Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen (VO 359/2011). Ebenso sind aufgrund dieser Verordnung Exportverbote und Genehmigungspflichten für bestimmte Produkte im Telekommunikationsbereich in Kraft. Auch das Waffenembargo wird aufrechterhalten. Der Export von Dual-Use-Gütern und bestimmter Güter aus dem Bereich der Raketentechnologie bzw. Trägertechnologie ist auch künftig genehmigungspflichtig bzw. verboten.

„Voraussetzung für ein erfolgreiches Iran-Engagement ist eine Sanktions-Compliance. Geschäftspartner müssen geprüft und Veränderungen im Sanktionsregime genau beobachtet werden“, betont Dr. José Campos Nave, der als Geschäftsführender Partner die Beratung von Rödl & Partner im Nahen Osten verantwortet. „Mit der Wiener Vereinbarung vom Juli 2015 wurden die Weichen für eine Rückkehr Irans in den Weltmarkt gestellt“, ergänzt Rechtsanwältin Carla Everhardt, die als Associate Partner von Rödl & Partner die Beratung im Iran koordiniert. „Der vereinbarte „snap back“-Mechanismus der Vereinten Nationen sieht aber vor, dass die Sanktionen bei Verstößen Irans gegen die Vereinbarung jederzeit wieder eingesetzt werden können.“

Konkret wurden mit der Entscheidung vom Sonntag die Verbote im Bereich Rohöl und Erdölerzeugnisse, Erdgas und Petrochemische Erzeugnisse aufgehoben. Diese Produkte dürfen nun auch wieder in die EU importiert werden. Genehmigungs-/ Meldepflichten für Geldtransfers aus/in Iran wurden aufgehoben, ferner Sanktionslistungen u.a. gegen Unternehmen der iranischen Erdöl- und Erdgasindustrie, bestimmte Einrichtungen des iranischen Nuklearsektors und iranische Kredit-/Finanzinstitute.

Gleichzeitig haben die USA jedoch wegen des Raketenprogramms neue Sanktionen gegen Iran verhängt. Betroffen sind Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Unternehmen und Personen. Bislang bestehende Verbote in Bezug auf technische Produkte wie Vakuumpumpen, Werkzeugmaschinen oder Frequenzumwandler wurden in eine Genehmigungspflicht umgewandelt. Dies gilt auch für den beschränkten Bereich der Metalle und Grafite.

„Bei jeder Investition im Iran oder einer Ausfuhr von Produkten sind die bestehenden Sanktionen zu beachten“, erklärt die Zollrechtsexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stuttgart. „Die Ermittlungsbehörden werden in der Übergangszeit besonders intensiv prüfen, da mit Verstößen gerechnet wird. In der Anlaufphase sollten die Unternehmen auch Geduld mitbringen, da die Behörden sich erst auf die neue Situation einstellen müssen.“

Wichtig zu beachten ist, dass die Zollbehörden Unternehmen stets rückwirkend auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Vorgangs geltenden Rechts untersuchen. Wird ein Verstoß festgestellt, ist mit harten Strafen zu rechnen – und dies noch für einen längeren Zeitraum. Eine Verjährung der Straftaten tritt teilweise erst nach fünf Jahren ein. „Es gibt keine Amnestie für zurückliegende Sanktionsverstöße“, warnt Ludwig. „Es ist durchaus sinnvoll, die aktuellen Veränderungen zu nutzen, um auch Vorgänge aus der Vergangenheit anzusehen. Bei Unregelmäßigkeiten sollten die Unternehmen aktiv auf die Behörden zugehen. Dies wirkt sich grundsätzlich sehr positiv auf eine mögliche Strafe aus.“

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