Rödl & Partner: Tschechische Republik gewinnt für Fondsanleger steuerlich an Attraktivität

03.02.2006

Rödl & Partner

Fondsexperten Rödl & Partner: „Ertragsbesteuerung wurde mehr als halbiert“

Nürnberg, 2.02.2006: Die Tschechische Republik hat mit Wirkung zum

01.01.2006 die Ertragbesteuerung reformiert. Hervorzuheben sind insbesondere

die Senkung des Eingangsteuersatzes sowie die Verschiebung der

Progressionsstufen im Bereich der höheren Einkommen. So gelten ab dem

01.01.2006 folgende Steuersätze:

Bemessungsgrundlage (in CZK)

 

Steuersatz und -betrag (in CZK)

 

0 - 121.200

 

12%

 

121.200 - 218.400

 

14.544 + 19% des 121.200 übersteigenden Betrags

 

218.400 - 331.200

 

33.012 + 25% des 218.400 übersteigenden Betrags

 

331.200 und darüber

 

61.212 + 32% des 331.200 übersteigenden Betrags

 

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass jeder Steuerpflichtige einen

Abzugsbetrag von 7.200 CZK (ca. EUR 250) auf seine Steuer-Zahlschuld in

Anspruch nehmen kann. „Für Fondsanleger ergibt sich im Verhältnis zur

bisherigen Gesetzeslage eine deutliche Entlastung bei der

Ertragsbesteuerung. Die Besteuerung wird mehr als halbiert“, betont Dr.

Christian Rödl, Rechtsanwalt, Steuerberater und Mitglied der

Geschäftsleitung von Rödl & Partner.

 

 

Fondsanleger werden in der Tschechischen Republik beschränkt

steuerpflichtig, da die Tschechische Republik bei der Besteuerung von

Personengesellschaften zwischenzeitlich zum „Transparenzprinzip“ gewechselt

hat (Verwaltungsanweisung D-286 vom 01. September 2005). Nachfolgendes zur

Vereinfachung in EUR dargestelltes Modell zeigt die Entlastung bei der

Ertragsbesteuerung (1 EUR = 28,50 CZK):

 

 

Besteuerung 2005

 

Besteuerung 2006

 

Steuerpflichtiges Ergebnis

 

EUR 3.500

 

Steuerpflichtiges Ergebnis

 

EUR 3.500

 

Freibetrag (gerundet)

 

EUR 1.100

 

Steuer (12 %)

 

EUR 420

 

Bemessungsgrundlage

 

EUR 2.400

 

Abzugsbetragung (gerundet)

 

EUR 250

 

Steuer (15 %)

 

EUR 360

 

Steuer

 

EUR 170

 

 

Da es überdies möglich ist, bei Fondskonzepten mit in der Tschechischen

Republik belegenem Immobilienbesitz einen steuerfreien Exit zu realisieren,

sollte die Tschechische Republik trotz der dort nach wie vor rasant

steigenden Immobilienpreise für Fondsinvestitionen weiter an Bedeutung

gewinnen.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

 

 

Dr. Christian Rödl LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater

Mitglied der Geschäftsleitung,

 

Tel.: +49 (9 11) 91 93-20 00, E-Mail: christian.roedl@roedl.de

 

Dr. Petr Novotný, Rechtsanwalt, Partner

Leiter Rödl & Partner Tschechische Republik

 

Tel.: +4 20 (2) 2 11 08-311, E-Mail: petr.novotny@roedl.cz

 

 

Rödl & Partner ist eine der führenden international tätigen Prüfungs- und

Beratungsgesellschaften. Weltweit beraten 2.350 Mitarbeiter vorwiegend

deutsche Unternehmen in 69 eigenen Niederlassungen in 30 Ländern.

Schwerpunkt der Beratung bilden die Bereiche Wirtschaftsprüfung,

Steuerberatung und Rechtsberatung. Die Kanzlei erzielte im Geschäftsjahr

2004 einen Umsatz von 151,4 Mio. Euro.

 

 

In der Tschechischen Republik ist Rödl & Partner an 2 Standorten in Prag und

Brünn mit über 160 Mitarbeitern präsent und ist die führende deutsche

Wirtschaftskanzlei vor Ort.

 

 

Mehr Informationen über Rödl & Partner finden Sie im Internet unter

www.roedl.de

 

 

Matthias Struwe MSc. M.A.

 

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