Rödl & Partner vertritt Stadtwerke und Energieversorger im OLG-Beschwerdeverfahren / Optimistischer Blick nach Düsseldorf

20.03.2018

Nürnberg, 19. März 2018: Rödl & Partner begleitet fünf der insgesamt 29 Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, bei denen es um Beschwerden von Netzbetreibern gegen die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze geht. Für die Strom- und Gasnetzbetreiber geht es beim Streit um die Eigenkapitalverzinsung für den Netzbetrieb um nicht weniger als zwei Milliarden Euro in der dritten Regulierungsperiode. Mehr als 1000 Beschwerden wurden gegen die Festlegungen der Bundesnetzagentur, mit der die Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber um mehrere Prozentpunkte gesenkt wurden, beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht.

Doch die mündliche Verhandlung vor dem OLG im Januar stimmt die Netzbetreiber optimistisch. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter Prof. Dr. Jonas hat die von der Bundesnetzagentur festgelegten Zinssätze als „grenzwertig niedrig“ und „unangemessen“ bezeichnet. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, dürfen die Netzbetreiber auf höhere Renditen hoffen.

„Die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur passt bei genauer Betrachtung nicht zu den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen“, sagt Christoph Beer, der bei Rödl & Partner den Bereich Corporate Finance/Energiewirtschaft verantwortet und gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf fünf der ausgewählten Musterverfahren begleitet. „Die Anforderungen der Energiewende bedingen hohe Investitionen in die Strom- und Gasnetze, eine Senkung der Eigenkapitalzinssätze ist dafür das falsche Signal und gefährdet die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber“, unterstreicht Beer.

„Der Gutachter hat aus unserer Sicht sehr überzeugend dargelegt, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur den energierechtlichen Vorgaben nicht entspricht“, verdeutlicht Dr. Thomas Wolf, „wir sind optimistisch, dass auch das Gericht dieser Einschätzung folgt und die Festlegungen aufhebt“. In diesem Fall muss die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze unter Beachtung der Auffassung des Gerichts neu festlegen. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesnetzagentur im Falle des Unterliegens Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt. „Einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof räume ich nur geringe Chancen ein, dafür ist das Gutachten des Sachverständigen zu eindeutig“, sagt Dr. Thomas Wolf.

Am 22. März wird das Gericht seine mit Spannung erwartete Entscheidung verkünden. Dr. Thomas Wolf und Christoph Beer stehen Ihnen für Pressegespräche am Tag der Entscheidung oder auch in deren Vorfeld gerne zur Verfügung.

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