Rödl & Partner: Wasserpreis-Urteil des OLG Frankfurt bedroht Versorgungswirtschaft - Wasserversorger sollten auf objektives Benchmarking setzen

27.11.2008

Rödl & Partner

Nürnberg, 26.11.2008: Am 18. November 2008 hat das Oberlandesgericht Frankfurt seine lange erwartete Entscheidung zum Kartellverfahren Wasserpreise der enwag GmbH in Wetzlar verkündet. Danach wird das Unternehmen verpflichtet, seine Preise um knapp 30 Prozent zu senken. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Landeskartellbehörde Hessen an, die Wasserpreise der enwag seien zu hoch. In einem Revisionsverfahren muss der Bundesgerichtshof nun klären, ob die Entscheidung des OLG Frankfurt Bestand haben wird. Die Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wasserversorgungswirtschaft haben.

„Das Urteil des OLG Frankfurt ist hoch problematisch. Ein Vergleich der tatsächlichen Kosten und Kostenunterschiede hat nicht stattgefunden“, erklärt Martin Wambach, Geschäftsführender Partner und Leiter des Bereichs Public Management Consulting bei Rödl & Partner. „Die Methode, die die Landeskartellbehörde zugrunde legt, führt nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Langfristig für den Verbraucher positiv wirkende unternehmerische Entscheidungen werden gar nicht berücksichtigt. Den Versorgungsunternehmen und den dazu gehörigen Kommunen drohen durch die Entscheidung erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das Urteil und seine Grundlagen sollten deshalb im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung in Deutschland möglichst schnell vom BGH korrigiert werden.“

Die Kartellbehörde hatte die enwag GmbH aufgefordert zu rechtfertigen, warum die Wasserversorgung in Wetzlar teurer ist als bei mehreren konkret benannten Vergleichsunternehmen. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Rechtfertigung nicht gelungen. Die Wasserversorgung habe monopolartige Strukturen, es stehe deshalb außer Frage, dass der Staat die in solchen Märkten tätigen Unternehmen wirksam kontrollieren sollte.

Nach Auffassung der Wasserwirtschaftsexperten von Rödl & Partner muss allerdings ein sachgerechtes Verfahren zur Preisaufsicht so gestaltet sein, dass die betroffenen Unternehmen eine realistische Chance haben, den geforderten Nachweis über ihre individuellen Besonderheiten zu führen. Das ist bei der jetzt gerichtlich anerkannten Methode der hessischen Landeskartellbehörde nicht der Fall. Sie ist zu grob und zu intransparent.

„Ein objektiver Vergleich der Preisgestaltung in der Wasserwirtschaft ist nur über ein breit angelegtes Benchmarking möglich“, erklärt der für Benchmarking zuständige Associate Partner Harald Kiesl von Rödl & Partner. „Nach der hier angewandten Methode der Kartellbehörde hat ein Unternehmen keine Möglichkeit, die Details der Wasserpreisgestaltung der benannten Vergleichsunternehmen zu analysieren und Abweichungen zu erklären“, so Kiesl. Die benannten Unternehmen sind meist in anderen Bundesländern und häufig unter wesentlich anderen historischen, politischen und wasserwirtschaftlichen Bedingungen tätig. Ein objektiver Vergleich wird aber nur möglich, wenn entsprechend umfassende Informationen über den Vergleichspartner vorliegen. Nur so kann überzeugend dargestellt werden, wo preisbildende Unterschiede bestehen und welche Differenz in der Belastung der Bürger bei der Versorgung mit Wasser tatsächlich durch beeinflussbare Größen verursacht wird.

Rödl & Partner beschäftigt sich seit nahezu 10 Jahren sehr erfolgreich mit Leistungsvergleichen in der Wasserversorgung. Dabei wurde deutlich, dass holzschnittartige Vergleiche auf der Grundlage der Wasserpreise zu falschen Ergebnissen führen. Neben den natürlichen Gegebenheiten, die ein Versorger vorfindet, spielen die teilweise erheblichen Unterschiede bei den Kalkulationsmöglichkeiten der Länder und die Frage der buchhalterischen Behandlung von Investitionen eine erhebliche Rolle bei der Preisfindung.

„Die Entscheidung des OLG Frankfurt wirft zahlreiche juristische Fragen auf“, erklärt Jörg Schielein, Leiter der Rechtsberatung Public Services von Rödl & Partner. „Sie ist für die künftige Entwicklung der Wasserversorgung in Deutschland sehr bedenklich und dient dem Verbraucherschutz im Ergebnis nicht.“ Das gilt umso mehr, als die Branche mit hohen Standards und auf freiwilliger Basis flächendeckend Leistungsvergleiche eingeführt hat und ihre Prozesse kontinuierlich verbessern will.

Rödl & Partner ist überzeugt, dass Benchmarking in der Wasserversorgung durch dieses Urteil eine noch größere und für die künftige Entwicklung der Branche entscheidende Bedeutung zukommt. Die Unternehmen und Verbände sind jetzt mehr denn je aufgefordert, das Benchmarking weiter zu entwickeln, um Kartellverfahren künftig zu vermeiden. Das gilt umso mehr, als gerade in Hessen das Land die Verbreitung von Benchmarking massiv finanziell unterstützt, also auch von der Richtigkeit dieses Instruments überzeugt ist.

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm. Martin Wambach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Umweltgutachter

Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner

E-Mail: martin.wambach@roedl.com, Tel.: +49 (2 21) 94 99 09-100

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E-Mail: joerg.schielein@roedl.de, Tel.: +49 (9 11) 91 93-3554

Harald Kiesl, Diplom-Kaufmann, Associate Partner

E-Mail: harald.kiesl@roedl.de, Tel.: +49 (9 11) 91 93-3607

Rödl & Partner ist eine der führenden international tätigen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften. Weltweit beraten über 2.750 Mitarbeiter vorwiegend deutsche Unternehmen in 79 eigenen Niederlassungen weltweit. Schwerpunkt der Beratung bilden die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung.

Der Geschäftsbereich Public Management Consulting berät seit 15 Jahren Städte, Gemeinden und Kommunen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die wirtschaftliche Gestaltung und Umsetzung städtischer und kommunaler Aufgaben für die Bürger. Über 100 Mitarbeiter, insbesondere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aber auch Ingenieure und Management-Berater, sind von Nürnberg, München und Köln aus in ganz Deutschland tätig.

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