ROTTER RECHTSANWÄLTE: Einleitung eines Musterverfahrens gegen DaimlerChrysler

21.02.2006

ROTTER RECHTSANWÄLTE

ROTTER RECHTSANWÄLTE hat gegen die DaimlerChrysler AG wegen verspäteter Veröffentlichung des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp einen sog. Musterfeststellungsantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingereicht

München, 16.02.2006. Die Münchner Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE hat im Auftrag eines Mandanten einen ersten Musterfeststellungsantrag beim Landgericht Stuttgart gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht. Durch diesen Antrag wird ein Musterverfahren nach dem KapMuG eingeleitet. Dieses Verfahren ermöglicht, entscheidungserhebliche Tatsachen- bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klagen vom Oberlandesgericht und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.

Hält das Landgericht Stuttgart den eingereichten Antrag für zulässig, wird es ihn im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlichen. Innerhalb von 4 Monaten müssen neun weitere, inhaltsgleiche Musterfeststellungsanträge gestellt werden, um die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbeizuführen. Dies vorausgesetzt besteht der nächste Schritt des Landgerichts Stuttgart im Erlass eines sog. Vorlagebeschlusses an das Oberlandesgericht. Dieses entscheidet per Musterentscheid für alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen- und Rechtsfragen.

“Da wir noch weitere 10 Mandanten vertreten und auch für diese Musteranträge vorbereiten, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart kommen”, so Klaus Rotter, Partner der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE. Die Durchführung eines Musterverfahrens bringt für die Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst wird das Kostenrisiko für die Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen- und Rechtsfragen mit Bindungswirkung für alle geklärt werden. Die Kosten für die Beweisaufnahme verteilen sich anteilig auf alle Kläger. Überdies sieht der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.

Im Verfahren gegen DaimlerChrysler gilt es zu klären, ob das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Prof. Schrempp unverzüglich veröffentlicht wurde. Anlegern, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005, 10:32 Uhr, Aktien des Unternehmens verkauft haben, können danach Schadenersatzansprüche gegen die DaimlerChrysler AG gemäß § 37b Abs.1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen. Es ist – soweit ersichtlich - der erste Prozess in dem die durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Schadenersatzpflicht bei unterlassenen bzw. fehlerhaften Ad-hoc-Meldungen zur Anwendung kommt.

Nach dem Telekom-Verfahren – siehe “KapMuG I, www.ebundesanzeiger.de - und dem Verfahren gegen EM.TV ist es das dritte Verfahren in dem ROTTER RECHTSANWÄLTE einen KapMuG-Antrag einreicht.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE

ROTTER RECHTSANWÄLTE (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Die Kanzlei ist im Bereich der Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen bezogen auf den erzielten Schadensersatz führend in Deutschland. Insgesamt hat ROTTER RECHTSANWÄLTE im Rahmen von Schadenersatzprozessen in Deutschland und den USA bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. € Entschädigung für Investoren beigetragen.

Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP, New York, ist die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE in der Lage, ihren Mandanten auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.

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Annette Roider, Rechtsanwältin, Maître en Droit Europeén

 

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