Rotter Rechtsanwälte: Erste Klage gegen DaimlerChrysler eingereicht
Rotter Rechtsanwälte
Rotter Rechtsanwälte hat gegen DaimlerChrysler wegen verspäteter
Veröffentlichung des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp
Schadenersatzklage eingereicht
München, 08.09.2005. Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im
Auftrag eines Mandanten heute um 10:00 Uhr Klage beim Landgericht Stuttgart
gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht. Hintergrund sind dabei die
Vorwürfe, das Unternehmen habe die Öffentlichkeit zu spät über den Rücktritt
von Konzernchef Jürgen Schrempp informiert.
Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: Nach uns
vorliegenden Informationen stand bereits mindestens fünf Wochen vor der
Bekanntgabe des Rücktritts durch die DaimlerChrysler AG der Rücktritt von
Jürgen Schrempp fest. Diese Insidertatsache wurde aber erst am 28. Juli 2005
um 10:32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die in
diesem Zeitraum Aktien des Konzerns verkauft haben, hätten einen deutlich
höheren Preis für ihre Papiere erzielt, wenn DaimlerChrysler die
Insidertatsache sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht hätte.
Kapitalanleger, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005 10:31 Uhr Aktien des
Unternehmens verkauft haben, können demnach Schadenersatzansprüche gegen die
DaimlerChrysler AG gemäß § 37b Abs.1 Nr.2 Wertpapierhandelsgesetz geltend
machen.
Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei 90 Minuten vor Bekanntgabe
der Ad-hoc-Meldung Aktien verkauft und dabei nur einen Erlös von 36,50
erzielt.
Die vorliegende Klage ist zudem die erste Klage, bei der die durch das 4.
Finanzmarktförderungsgesetz geschaffenen Normen zur Haftung bei fehlerhaften
Ad-hoc-Meldungen zum Zuge kommen. Darüber hinaus ist die Durchführung eines
Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geplant, das
am 1. November 2005 in Kraft tritt.
Rotter Rechtsanwälte weist zudem darauf hin, dass Anleger, die
DaimlerChrysler-Aktien in den USA in dem bereits benannten
Täuschungszeitraum verkauft haben, aufgrund der einschlägigen Regelungen der
US-Gesetze und Rechtsprechung Schadenersatz in den USA geltend machen
können.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen
Kanzleien für Kapitalanlegerschutz. Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich
in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltungshaftung,
US-Sammelklagen, Beratungshaftung, Prospekthaftung, Haftung bei
Finanztermingeschäften sowie Bank- und Immobilienanlagerecht tätig. In
vielen juristischen Auseinandersetzungen gelang es dabei der Kanzlei, für
ihre Mandanten umfangreichen Schadensersatz zu erzielen.
Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP,
New York, ist die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in der Lage, ihren Mandanten
auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu
Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.
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