Rotter Rechtsanwälte: Erste Klage gegen DaimlerChrysler eingereicht

08.09.2005

Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte hat gegen DaimlerChrysler wegen verspäteter

Veröffentlichung des vorzeitigen Ausscheidens von Jürgen Schrempp

Schadenersatzklage eingereicht

München, 08.09.2005. Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im

Auftrag eines Mandanten heute um 10:00 Uhr Klage beim Landgericht Stuttgart

gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht. Hintergrund sind dabei die

Vorwürfe, das Unternehmen habe die Öffentlichkeit zu spät über den Rücktritt

von Konzernchef Jürgen Schrempp informiert.

Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: „Nach uns

vorliegenden Informationen stand bereits mindestens fünf Wochen vor der

Bekanntgabe des Rücktritts durch die DaimlerChrysler AG der Rücktritt von

Jürgen Schrempp fest. Diese Insidertatsache wurde aber erst am 28. Juli 2005

um 10:32 Uhr per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die in

diesem Zeitraum Aktien des Konzerns verkauft haben, hätten einen deutlich

höheren Preis für ihre Papiere erzielt, wenn DaimlerChrysler die

Insidertatsache sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht hätte.“

Kapitalanleger, die in den Wochen vor dem 28. Juli 2005 10:31 Uhr Aktien des

Unternehmens verkauft haben, können demnach Schadenersatzansprüche gegen die

DaimlerChrysler AG gemäß § 37b Abs.1 Nr.2 Wertpapierhandelsgesetz geltend

machen.

Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei 90 Minuten vor Bekanntgabe

der Ad-hoc-Meldung Aktien verkauft und dabei nur einen Erlös von 36,50 €

erzielt.

Die vorliegende Klage ist zudem die erste Klage, bei der die durch das 4.

Finanzmarktförderungsgesetz geschaffenen Normen zur Haftung bei fehlerhaften

Ad-hoc-Meldungen zum Zuge kommen. Darüber hinaus ist die Durchführung eines

Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geplant, das

am 1. November 2005 in Kraft tritt.

Rotter Rechtsanwälte weist zudem darauf hin, dass Anleger, die

DaimlerChrysler-Aktien in den USA in dem bereits benannten

Täuschungszeitraum verkauft haben, aufgrund der einschlägigen Regelungen der

US-Gesetze und Rechtsprechung Schadenersatz in den USA geltend machen

können.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen

Kanzleien für Kapitalanlegerschutz. Sie ist seit vielen Jahren erfolgreich

in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltungshaftung,

US-Sammelklagen, Beratungshaftung, Prospekthaftung, Haftung bei

Finanztermingeschäften sowie Bank- und Immobilienanlagerecht tätig. In

vielen juristischen Auseinandersetzungen gelang es dabei der Kanzlei, für

ihre Mandanten umfangreichen Schadensersatz zu erzielen.

Durch die enge und praxiserprobte Kooperation mit Shalov Stone & Bonner LLP,

New York, ist die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in der Lage, ihren Mandanten

auch bei Individual- und Sammelklagen in den USA effektiv zu

Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.

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