Rotter Rechtsanwälte: Schadensersatz für 60 geschädigte Comroad-Aktionäre - LG Frankfurt am Main verurteilt erstmals auch ehemalige Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel

15.01.2007

Rotter Rechtsanwälte

München, 15. Januar 2007 - Das Landgericht Frankfurt/Main hat einer von der Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Schadensersatzklage für 60 geschädigte Aktionäre stattgegeben (Aktenzeichen 3-15 O 48/04). Die zum Schadensersatz verurteilten Beklagten Bodo Schnabel und Ingrid Schnabel müssen damit insgesamt rund € 750.000,00 an die Kläger bezahlen.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main liegt auf der gleichen Linie wie das Urteil des Landgerichts München I vom 25. Juli 2006, das ebenfalls ohne vorherige Beweisaufnahme ergangen war.

Die Klage war im Oktober 2002 von Rotter Rechtsanwälte beim Landgericht Frankfurt/Main erhoben worden, weil die Eheleute Schnabel vorsätzlich falsche Unternehmensmeldungen herausgegeben hatten. So hatte der ehemalige Vorstand Bodo Schnabel insbesondere für das Geschäftsjahr 2001 Umsätze in Höhe von 97 Prozent frei erfunden.

Hinsichtlich der Klage gegen die Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel war lange Zeit umstritten, ob diese für ihr Tätigwerden auch zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt werden kann. „Wir sind froh, dass das Landgericht Frankfurt/Main auch insoweit unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, so Felix Weigend, Rechtsanwalt bei Rotter Rechtsanwälte. Das Landgericht Frankfurt/Main ist zu der Überzeugung gelangt, dass Ingrid Schnabel ihren Ehemann unter anderem durch die Erstellung mehrerer fingierter Rechnungen und einer falschen Saldenmittelung als Gehilfin bei seinem sittenwidrigen Tun unterstützt hat und deshalb den geschädigten Klägern ebenfalls wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt/Main wusste sie, dass die von ihr gefälschten Unterlagen Basis für die dann veröffentlichten falschen Unternehmenszahlen waren und welche Auswirkungen dies hatte. Das Landgericht Frankfurt/Main daher weiter:

„Sie nahm aus Eigennutz zumindest billigend in Kauf, dass Anleger durch Täuschung zum Kauf verleitet wurden und aufgrund der Täuschung überteuerte Aktien eines Unternehmens erwarben, das einen völlig anderen Charakter vorgespiegelt hat. Vom Umfang ihrer Beihilfeleistungen hängt ihre Haftung nicht ab.“

Bereits am 25. Juli 2006 hatte das Landgericht München I einer von Rotter Rechtsanwälte geführten Gemeinschaftsklage von Comroad-Aktionären stattgegeben. Schon an dieser Entscheidung war bemerkenswert, dass das Gericht ohne Beweisaufnahme aufgrund der flächendeckenden Fehlinformation von der Ursächlichkeit der Täuschungen für das Investitionsverhalten der Kläger überzeugt war.

„Wir sind erfreut, dass sich diese Tendenz fortsetzt und zuversichtlich, dass das Urteil auch in zweiter Instanz Bestand haben wird, weil das Oberlandesgericht Frankfurt/Main bereits mehrfach zugunsten geschädigter Comroad-Aktionäre gegen die Comroad AG selbst entschieden hat“, so Weigend weiter.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. € Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten Vermögen (Assets under Management AuM) von 1,8 Billionen Euro. Weitere Informationen unter: www.rrlaw.de

Ansprechpartner für die Presse:

Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main:

Clemens Sommer,

 

 

Telefon: +49 (0)69 952977-46, Fax -10, E-Mail: rotter@northoff.com

 

 

Rotter Rechtsanwälte, München:

 

 

Felix Weigend, Rechtsanwalt

 

 

Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0, E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell