ROTTER RECHTSANWÄLTE: SCHADENSERSATZKLAGE GEGEN GPC BIOTECH AG WEGEN IRREFÜHRENDER KAPITALMARKTINFORMATION - Antrag auf US-Sammelklage gestellt

08.08.2007

ROTTER RECHTSANWÄLTE

München / New York, 07. August 2007 - Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Zulassung

des Krebsmedikaments "Satraplatin" in den USA und dem darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des

Unternehmens GPC Biotech AG (Martinsried b. München) hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte

Münchner Anwaltskanzlei gemeinsam mit ihrem New Yorker Kooperationspartner Shalov Stone Bonner

& Rocco LLP am Montag, dem 06. August 2007 beim “United States District Court for the

Southern District of New York” eine US-Sammelklage gegen die GPC Biotech AG eingereicht. Die

Sammelklage schließt alle Anleger ein, die zwischen dem 05. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien

der beklagten Gesellschaft erworben hatten. In der Klage wird GPC Biotech vorgeworfen, die Anleger

in dem Klagezeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments

Satraplatin, von dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD erhofft

hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften verletzt zu haben.

Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde Food and Drug Administration

(FDA) die Empfehlung gegeben, die Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie abzuwarten,

bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung erhalten kann. Das Unternehmen zog

daraufhin den Zulassungsantrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der

GPC Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen, da der Markt aufgrund der früheren positiven

Aussagen des Unternehmens von einer Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.

„Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere nicht darauf hingewiesen, dass die

FDA bereits vor dem 24. Juli 2007 Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen

Studie geäußert hatte“, so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte. Wie unter

anderem das US-Nachrichtenmagazin „Forbes“ am 25. Juli 2007 berichtet hat, hatte die FDA in der

entscheidenden Sitzung mit Vertretern von GPC Biotech am 24. Juli 2007 dem Unternehmen mehrfach

deutlich gemacht, bereits früher Hinweise erteilt zu haben, dass die in der Studie angewandte Methode

keine Gültigkeit beanspruchen könne.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.

Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt

konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998

präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1

Mrd. € Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören

weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, Privatbanken,

US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten Gesamtvermögen

(Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro. Weitere Informationen unter www.rrlaw.de

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