Rotter Rechtsanwälte übernehmen die Bremische Anlegerschutzkanzlei Eberhard Ahr

23.12.2014

Nach fast 40 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich des Verbraucherschutzes und davon seit mehr als fünfzehn Jahren mit einem Schwerpunkt auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht im Rechtsdienstleistungsmarkt in Bremen hat sich Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Eberhard Ahr entschlossen, zum 01.01.2015 seine berufliche Tätigkeit aufzugeben und in den Ruhestand zu treten.

Die von ihm betriebene Anwaltskanzlei wird gleichzeitig als bremisch/norddeutsche Zweigstelle übernommen von den Kolleginnen und Kollegen aus der bekannten Rechtsanwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Grünwald bei München.

Damit ist dafür gesorgt, dass die in Bremen bekannte Verbraucherschutzkanzlei mit der bestehenden Ausrichtung, wenn auch unter anderer Leitung, weiter existiert und als Ansprechpartner für Verbraucher und Anleger sowie die Verbraucherorganisationen weiterbesteht. Der derzeitige Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich der Geltendmachung von Beratungshaftungsansprüchen gegenüber Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, insbesondere aufgrund der Vermittlung geschlossener Beteiligungen, sowie im Bereich des Bankrechts, dort insbesondere beim Darlehenswiderruf, wird beibehalten.

„Die Fortführung der renommierten Kanzlei Ahr gibt uns die Möglichkeit, die langjährigen und etablierten Geschäftsbeziehungen zu nutzen und im norddeutschen Raum für dort ansässige Mandanten persönlich zur Verfügung zu stehen“, erklären die Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem.

Rotter Rechtsanwälte werden in Bremen zunächst weiter mit drei Rechtsanwälten tätig sein. Herr Rechtsanwalt Ahr hat zugesagt, ebenfalls noch in eingeschränktem Maße vor allem beratend zur Verfügung zu stehen. Er wird außerdem wie bisher die wöchentlichen Beratungen zum Bank- und Kapitalmarktrecht in der Verbraucherzentrale Bremen wahrnehmen.

München/Bremen, 22.12.2014

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