ROTTHEGE I WASSERMANN berät SCHMIDT Anlagentechnik GmbH bei Sanierung in Eigenverwaltung

02.08.2017

Die Geschäftsführung der SCHMIDT Anlagentechnik GmbH hat am Freitag, 27.07.2017, beim zuständigen Amtsgericht Duisburg einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. „Die seit Jahren anhaltende Konjunkturschwäche der stahlerzeugen-den Industrie belastet unser Geschäft nachhaltig", berichtet die Geschäftsführerin des Unter-nehmens, Frau Anja Süselbeck. Wir haben uns daher entschieden, den bereits eingeschlage-nen Weg der Sanierung unseres Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung erfolgreich zu Ende zu gehen."

Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die Unternehmensführung im Amt und ist weiterhin voll handlungsfähig. Das Amtsgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 27.07.2017 Herrn Dr. Andreas Röpke, Kanzlei HENNEKE RÖPKE, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. SCHMIDT Anlagentechnik wird im Sanierungsprozess zudem von einem erfahrenen Experten-Team um Herrn Dr. Andreas Töller, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät ROTTHEGE I WASSERMANN, unterstützt.

„Das Verfahren soll es uns ermöglichen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Interesse aller Beteiligten konsequent umzusetzen und so die Zukunft des Unternehmens dauerhaft zu sichern“, so Geschäftsführerin Süselbeck.

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