RSW Runkel Schneider Weber: Letzter verbliebener Investor des Automobilzulieferers Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus abgesprungen

26.03.2019

- Investoren bei zu hohen laufenden Verlusten und zu geringen Umsätzen nicht bereit Risiko einzugehen

- Ohne zusätzliches Neugeschäft durch neuen Investor war Rettung nicht möglich -

- Werksstilllegung unumgänglich - Rund 200 Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz -

- Gespräche über Interessenausgleich und Sozialplan mit Betriebsrat -

Heiligenhaus, 25.03.2019. Der insolvente Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH steht vor dem Aus. Das bestätigt Insolvenzverwalter Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber mit Sitz in Wuppertal. Nachdem auch der letzte potentielle Investor sein Interesse zurückgezogen hatte, ist ein weiterer Erhalt des Unternehmens und die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs nicht mehr möglich. Zuvor hatten auch weitere Interessenten abgesagt, denen das Risiko einer Übernahme zu groß erschien. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unter hohem Einsatz für das Überleben ihres Betriebes bis zuletzt gekämpft und nie aufgegeben. An der Belegschaft lag es nicht. Sie haben in einer außerordentlich schwierigen Phase über viele Monate Großes geleistet und dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken“, sagt Insolvenzverwalter Schmidt.

Keine Aussicht auf Fortführungslösung

„Ich habe alles versucht, um gemeinsam mit den Kunden und den Interessenten eine tragfähige Zukunftslösung für Küpper Heiligenhaus zu finden. Aber letztlich sind alle Interessenten abgesprungen, weil ihnen das Risiko zu hoher laufender Verluste bei zu geringen Umsätzen zu hoch erschien“, bedauert Rechtsanwalt Schmidt. Das Risiko laufender Verluste bliebe auch dann weiter bestehen, wenn ein Investor durch eine übertragende Sanierung keine Altschulden übernehmen würde. Die hohen laufenden monatlichen Verluste von rund einer dreiviertel Million Euro könnten allenfalls durch eine deutliche Auftragserweiterung kompensiert werden. Solche erforderlichen Auftragssteigerungen seien jedoch in einem extrem kompetitiven und schwierigen Marktumfeld und bei der derzeitigen Diskussion über die Dieselabgasemissionen nicht realistisch, fasst Sanierungsexperte Schmidt zusammen.

Schwieriges Marktumfeld

Hinzu kommt, dass Auftraggeber in einem schwächelnden Markt selbst Probleme haben und sich daher mit Aufträgen zurückhalten. Andere Auftraggeber hingegen, wie etwa das Schwesterunternehmen Küpper Metallverarbeitung Velbert, mussten inzwischen selbst Insolvenz anmelden. Der größte Kunde von Küpper Heiligenhaus hatte sich in der Vergangenheit stets zu dem Unternehmen bekannt und ihm die Treue gehalten. Die Auftragsvolumina hatten aber nicht gereicht, um die monatlichen Verluste zu kompensieren. Ohne das Engagement dieses Großkunden hätte Küpper Heiligenhaus vermutlich auch die erste Insolvenz in 2017 nicht überlebt. Eine Rettung des Unternehmens ist nunmehr nicht mehr möglich.

Einstellung des Geschäftsbetriebs

Da kein Interessent bereit war, sich bei Küpper Heilgenhaus zu engagieren, ist der Insolvenzverwalter gezwungen, den Geschäftsbetrieb kurzfristig einzustellen und die Betriebsstilllegung zum 30.06.2019 einzuleiten. Hierzu hat der Insolvenzverwalter aufgrund der Insolvenzordnung keine Alternative, da er im Interesse der Gläubiger die Insolvenzmasse schonen muss. Da eine Verlustübernahme durch die Kunden nur bis zum 30.06.2019 besteht und eine Verlängerung vom Investoreneinstieg abhängig gemacht wird, droht Ende Juni die Schließung des Traditionsbetriebs. Derzeit finden Gespräche zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu der beabsichtigten Betriebsstilllegung zum 30.06.2019 statt.

Über Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH

Der in 1921 gegründete Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH gehört zu den führenden Herstellern von Abgaskrümmern und Turboladermodulen für den Verbrennungsmotor. Inzwischen sind bereits über 60 Millionen Stück erstellt und weltweit verkauft worden. Als Partner der Automobilindustrie entwickelt, konstruiert und stellt das Traditionsunternehmen seine Bauteile aus Eisenguss in der eigenen Gießerei am Sitz des Unternehmens in Heiligenhaus her. Für den Automobilzulieferer mit beinahe hundertjähriger Geschichte arbeiten rund 200 Mitarbeiter.

Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte

Dr. Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel Schneider Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte auch mit Büros in Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten. Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen - neben der Insolvenzverwaltung - auch die Sanierungsberatung und Vertretung von Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen.

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