RTL gewinnt mit Graf von Westphalen vor dem BGH
Graf von Westphalen
11. März 2009
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. März 2009 – VI ZR 261/07 die Klage von Andrea Casiraghi, Enkel des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco, gegen RTL abge-wiesen. Casiraghi hatte auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung diverser Passagen aus einem am 17. April 2005, zwei Tage nach der Beisetzung seines Großvaters, bundes-weit ausgestrahlten Fernsehbeitrages geklagt. In dem rund sechsminütigen Beitrag war über die künftige Rolle Casiraghis am Hof von Monaco spekuliert worden. Die Bilder zeig-ten den jungen Mann in Freizeitkleidung und bewerteten ihn in Textpassagen als um-schwärmten Star.
Der BGH billigte den Beitrag, weil er aus Anlass des Todes von Fürst Rainier entstanden war und damit an ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ anknüpft, über das RTL grundsätzlich berichten durfte. Außerdem sei Casiraghi durchgängig in Alltagssituationen gezeigt wor-den. Bei der begleitenden Wortberichterstattung handele es sich um Casiraghi positiv be-schreibende Werturteile sowie um unstreitig zutreffende Tatsachen, die entweder belang-los waren oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Klägers beschäftigten, ohne einen weiter gehenden Einblick in seine persönlichen Lebensumstände zu vermitteln. Da insoweit das Persönlichkeitsrecht von Casiraghi nur geringfügig betroffen war, hatte die Pressefreiheit von RTL im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung Vorrang.
Die Klage Casiraghis gegen RTL hatte in den Vorinstanzen überwiegend Erfolg. Der IV Zivilsenat des BGH hat auf die Revision von RTL die Klage in vollem Umfang abgewiesen. RTL wird in dem Rechtsstreit von Graf von Westphalen, Rechtsanwalt Professor Dr. Elmar Schuhmacher, vertreten. Die Prozessvertretung vor dem BGH erfolgte durch RA am BGH Prof. Dr. Achim Krämer.
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