Rückoldt Ringel Gieschen: Erste Schadensersatzklage im "Borussia Dortmund CFB Fond 144 Skandal" eingereicht - Kooperation von führenden Anwaltskanzleien zur Vorbereitung von „Sammelklagen“ - Verjährung droht

25.04.2005

Rückoldt Ringel Gieschen

Die Bremer Kanzleien des Rechtsanwalts Gieschen und des Rechtsanwalts Ahrens haben sich mit der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel zusammengeschlossen, um gemeinsam die erwarteten Massenverfahren von geprellten Anlegern im Zusammenhang mit dem „Borussia Dortmund Skandal“ zu bewältigen.

Zur Erinnerung: Eine Sanierung des insolvenzgefährdeten Borussia Dortmund GmbH und Co. KGaA war im letzten Monat nur deshalb möglich geworden, weil die Anteilseigner der Eigentumsgesellschaft des Westfalenstadions einem erheblichen Forderungsverzicht zugestimmt hatten. Diese „Kleinanleger“ waren seinerzeit mit einem Prospekt zur Zeichnung von Beteiligungen geworben worden, in denen die wirtschaftliche Situation des BvB Dortmund deutlich beschönigt dargestellt worden ist. Tatsächlich erwirtschaftete der Fußballclub als Mieter des Stadions schon zu diesem Zeitpunkt katastrophale Verluste.

Rechtsanwalt Gieschen: „Die Anleger wurden bewusst getäuscht. Gleiches gilt für das jetzt vorgelegte Sanierungskonzept. Vorhandene Risiken, wie etwa eine Nachhaftung des Kommanditisten wegen der Sonderausschüttung der beteiligten Anleger wurden bewusst schöngeredet. Die Verantwortlichen aus dem Verein, Banken und Fondsgesellschaften spielen offensichtlich auf Zeit, um sich in die Verjährung zu retten. Schlussendlich tragen die Anleger die Hauptlast der Sanierung, während die Banken nur einen kleinen Teil beisteuern. Unsere Klage ist ein „Rückpass des Risikos“ an die Banken.“

Vor dem Landgericht Düsseldorf ist jetzt die erste Prospekthaftungsklage wegen des CFB Fonds 144 (Westfalenstadion) u. a. gegen die Commerzbank AG eingereicht worden. In diesem Fall geht es um einen Betrag von rund 20.000,00 €. Insgesamt sind rund 5800 Anleger mit einem Kapital von über 40 Millionen € betroffen.

Die drei jetzt kooperierenden Kanzleien sind ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlagerecht und Fondsbeteiligungen. Sie verfügen auch über die notwendige Erfahrung und Logistik um „Massenverfahren“ zu bewältigen, wie sich u. a. in dem „Telekom-Verfahren“ gezeigt hat.

 

Zwar gibt es nach deutschem Recht noch keine „Sammelklagen“, aber Möglichkeiten für gleich gelagerte Fälle Verfahrensvereinfachungen zu erreichen.

Für die Anleger ist Eile geboten, da die Ansprüche zum 17. August 2005 zu verjähren drohen.

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