Rüstungsmarkt vor der Marktöffnung – Experten diskutieren auf dem Noerr Defence & Security Day über das neue Vergaberecht

18.05.2012

München, 16. Mai 2012. Mit der für nächste Woche erwarteten Verabschiedung der „Vergabeverordnung für den Bereich Sicherheit und Verteidigung“ (VS-VgV-E) durch das Bundeskabinett steht die wettbewerbsrechtliche Öffnung des Rüstungsmarkts unmittelbar bevor. „Erstmals müssen nun nahezu alle Rüstungsaufträge europaweit ausgeschrieben werden“, sagte Vergaberechtsexperte Uwe-Carsten Völlink auf dem Noerr Defence & Security Day 2012, zu dem jetzt der Co-Leiter der Noerr Defence & Security Group Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen konnte.

Neben der Ausweitung des Vergaberechts auf den Markt für Verteidigungs- und Sicherheitstechnik diskutierten die Fachleute u.a. auch über die produkthaftungsrechtlichen Herausforderungen des zunehmenden Einsatzes unbemannter Flug- und Bodenroboter, internationale Arbeitnehmerentsendungen, Fallstricke bei der Gründung grenzüberschreitender Joint Ventures, den Schutz geistigen Eigentums in der Verteidigungsbranche sowie die zunehmenden außenwirtschaftsrechtlichen Compliance-Anforderungen an die Unternehmen.

Erstmals Zwang zur Ausschreibung bei Aufträgen im Rüstungssektor

Mit der Vergabeverordnung setzt die Bundesregierung die EU-Beschaffungsrichtlinie um, die die Öffnung des gesamten europäischen Rüstungsmarkts zum Ziel hat. In Kraft treten wird sie vorrausichtlich im August. „Es steht ein gewaltiger Paradigmenwechsel bevor“, sagte Völlink. Bislang war der Rüstungsmarkt weitgehend vom Wettbewerb ausgeklammert. Völlink: „Praktisch alle Staaten in der Europäischen Union haben bislang mittels einer Vorschrift des EU-Primärrechts den Wettbewerb ausgehebelt und nationale Industriepolitik betrieben.“ Die Vorschrift erlaubt Ausnahmen vom Vergaberecht, wenn durch eine öffentliche Ausschreibung wesentliche Sicherheitsinteressen des jeweiligen Mitgliedstaats beeinträchtigt werden. So wurden etwa in Deutschland bislang nur zwei Prozent der Rüstungsaufträge ausgeschrieben. Aufträge konnten auf diese Weise ohne Ausschreibung an die eigene Rüstungsindustrie vergeben werden.

„Mit der Marktabschottung ist es nun weitgehend vorbei“, betonte Völlink. Von der Marktöffnung profitieren werden dabei nicht nur Unternehmen aus dem Bereich der Wehrtechnik, sondern auch Bauunternehmen, Lieferanten oder Dienstleister – auch Bauaufträge oder Transportleistungen wurden bislang vorwiegend freihändig vergeben. „Das neue Recht wird den Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie neue Akquisechancen eröffnen.“

Risikofaktor Dual Use

Neue Chancen für die wehrtechnische Industrie bietet auch der Trend hin zum verstärkten Einsatz autarker Systeme wie Robotern und Drohnen. Die Unternehmen sehen in dieser Technologie erhebliches Wachstumspotential, zumal deren Entwicklung inzwischen auch signifikant öffentlich gefördert wird. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert aktuell etwa mit Millionenaufwand ein Projekt zur Entwicklung unbemannter Luft- und Bodenroboter.

Gleichzeitig lauern aber auch neue Risiken: „Die Unternehmen entwickeln technologisch hochwertige und innovative Produkte, die sich häufig unter extremen Bedingungen am Rande des technisch Machbaren beweisen müssen“, sagte Prof. Dr. Thomas Klindt, Produkthaftungsexperte bei Noerr und ebenfalls Co-Leiter der Defence & Security Group. Häufig handelt es sich dabei um Dual Use-Produkte, die auch zivil genutzt werden, wie etwa Überwachungsdrohnen. „Dann stellt sich aber schnell die Frage der zivilrechtlichen Haftung, wenn eine solche Drohne aufgrund sicherheitstechnischer Mängel abstürzt und Schäden verursacht.“ Klindt warnte vor der übereilten zivilen Vermarktung nicht ausreichend getesteter Produkte: „Am Ende kann können Schadensersatzklagen und Produktrückrufe Investitionen gefährden.“

Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei – mit mehr als 470 Berufsträgern, fünf Büros in Deutschland, sieben in Mittel- und Osteuropa, einem Büro in London, einem in Alicante (Spanien) und einer Repräsentanz in New York. Unser Kerngeschäft ist exzellente Rechts- und Steuerberatung, die nachhaltige Lösungen entwickelt und wirtschaftlichen Mehrwert schafft.

Matthias Schulte
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