SAT.1 erfolgreich mit Lovells: RTL-Sendemitschnitte durften zur Berichterstattung verwendet werden
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Das Oberlandesgericht Köln hat mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung eine Schadenersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung der RTL Television GmbH gegen die SAT 1 Satellitenfernsehen GmbH abgewiesen. In dem Streit ging es um Sendemitschnitte vom Zusammenbruch eines Kandidaten in der RTL Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar", das SAT.1 für einen eigenen Sendebeitrag verwendet hatte. Die OLG-Richter folgten in ihrem Urteil den Argumenten von SAT.1 und verneinten eine Urheberrechtsverletzung, da die Ausstrahlung des Filmmaterials als Berichterstattung über aktuelle Tagesereignisse zulässig und zudem durch das Zitatrecht gedeckt gewesen sei. Das OLG Köln hob damit ein Urteil des Landgerichts Köln auf. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
RTL hatte am 23. Januar 2008 eine Aufzeichnung der Kandidatenauswahl zu einer neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" ausgestrahlt, in deren Mittelpunkt der Zusammenbruch eines Kandidaten nach dem vernichtenden Urteil von Jury-Mitglied Dieter Bohlen stand. SAT.1 verwendete an den beiden Folgetagen für verschiedene eigene Fernsehformate daraus Sendematerial. Da die Casting-Show auf großes Publikumsinteresse stoße und die vielfach für unangemessen und menschenverachtend eingestuften Äußerungen von Dieter Bohlen in der Öffentlichkeit bereits häufig diskutiert wurden, stellte nach Ansicht des Oberlandesgerichtes der Zusammenbruch des Kandidaten ein tagesaktuelles, die Öffentlichkeit bewegendes Ereignis da. Das fremde Sendematerial sei auch nur in dem Umfang genutzt, wie es für einen meinungsbildenden Beitrag erforderlich gewesen sei. Zudem seien die Ausschnitte als Belegstellen mit deutlicher Quellenangabe angeführt worden.
Rechtlich begleitet wurde SAT.1 in dem Verfahren vom Hamburger Medien-Team rund um den erfahrenen Urheber- und Medienrechtler Dr. Stefan Engels.
Lovells Team für SAT.1 Satellitenfernsehen GmbH:
Dr. Stefan Engels (Partner, IPMT, Hamburg), Dr. Beatrice Brunn, LLM (IPMT, Hamburg)
Inhouse: Moira Schiener, Sascha Gottschalck
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