Schadensersatz trotz Fahrzeug-Verkauf: Was Verbraucher über das aktuelle BGH-Dieselskandal-Urteil wissen müssen

21.07.2021

Berlin-Schönefeld, 20. Juli 2021. Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde heute bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. 

“Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs Schadensersatzansprüche geltend machen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH im Mai 2020 verantwortlich ist. 

 

 

“Bereits seit mehr als einem Jahr steht fest, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können und im Gegenzug eine Entschädigungszahlung erhalten.  

 

Nun bestätigen die BGH-Richter zusätzlich, dass Rechtsansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines Abgasskandal-Autos bestehen. Schließlich wäre der ursprüngliche Fahrzeug-Kauf nicht zu denselben Konditionen zustande gekommen, wenn der Betrug damals bereits bekannt gewesen wäre”, ergänzt Goldenstein und führt fort: 

 

 

Hunderttausende Verbraucher profitieren von der Entscheidung 

 

“Diese Entscheidung kann die Schadensersatzforderungen von Hunderttausenden PKW-Haltern beeinflussen. Insbesondere für Vielfahrer könnte der frühzeitige Verkauf ihres manipulierten Fahrzeugs nun sogar attraktiv werden.  

 

Wer sein Abgasskandal-Auto im Zuge eines juristischen Prozesses an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben möchte, muss sich nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bislang zurückgelegte Strecke von dem fälligen Schadensersatz abziehen lassen.  

 

Wenn die Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs 200.000 Kilometer übertrifft, lohnt sich eine Rückabwicklung des manipulierten PKW daher nur selten. Ein frühzeitiger Verkauf kann diese negativen Auswirkungen der Laufleistung auf die Entschädigungssumme des eigenen Fahrzeugs daher möglicherweise begrenzen. 

 

Allein in Deutschland profitieren Hunderttausende Verbraucher von dieser Entscheidung. Das Urteil lässt sich in Zukunft nämlich nicht nur auf Autos aus dem VW-Konzern übertragen, sondern auch auf manipulierte Fahrzeuge von Marken wie Fiat, Mercedes-Benz oder Opel. Auch die Abgasreinigung dieser Autos wurde nämlich nachweislich manipuliert. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer Rechte.” 

 

 

Das sind die Hintergründe der Verfahren 

 

Die BGH-Richter haben sich mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem einen Fall ging es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde illegal manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war. 

 

Der BGH folgt dieser Argumentation nun und verurteilt VW zu der Auszahlung von Schadensersatz. Die Klägerin erhält eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des Autos zum Verkaufszeitpunkt orientiert.   

 

In dem zweiten Verfahren ging es um einen Kläger, der seinen manipulierten PKW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben hat und zusätzlich eine Wechselprämie in Höhe von 6000 Euro erhielt. Das OLG Oldenburg entschied, dass sich zumindest diese Wechselprämie nicht negativ auf den Schadensersatzanspruch des Klägers auswirken solle. Auch diese Entscheidung bestätigten die BGH-Richter. 

 

 

Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen 

 

Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

 

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.  

 

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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