Schadensfall S&K: PIA-Mandant kann in Vermögen der S&K-Gründer hinein vollstrecken

07.10.2013

Frankfurt/ Kirchentellinsfurt, 04. Oktober 2013 - Das Frankfurter Amtsgericht hat auf Antrag der PIA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 2.10.2013 einen sogenannten „dinglichen Arrest“ zugunsten eines geschädigten Privatanlegers gegen die Hauptverantwortlichen der S&K Gruppe erlassen. Der Anleger, der in einen geschlossenen Fonds der S&K Gruppe investiert hatte, kann nun in das von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögen hinein vollstrecken. „Mit dem erwirkten Titel ist die Sicherung der Ansprüche möglich. Sobald ein Titel in der Hauptsache vorliegt, kann die tatsächliche Verwertung und der Rückfluss von Geldern zur Kompensation des entstandenen Schadens an die Anleger erfolgen“, erklärt PIA-Partner Klaus Nieding , der im Rahmen der PIA, einem Zusammenschluss der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Ansprüche geschädigter Anleger im Fall der „S&K Gruppe“ vertritt. Weitere Verfahren seien beim Amtsgericht Frankfurt anhängig, so der Anwalt weiter

Das Gericht folgte der Auffassung, dass die Hauptverantwortlichen der S&K Gruppe, Jonas Köller und Stefan Schäfer, dringend verdächtig sind, einen Kapitalanlagebetrug zum Nachteil des Anlegers verwirklicht zu haben. Weiter bestätigte das Gericht entsprechende Prospektfehler, die im Hauptsacheverfahren von Bedeutung sein können.

„Der Fall zeigt, dass es sich für geschädigte Anleger auszahlen kann, Ansprüche mit Nachdruck und unter Zuhilfenahme gerichtlicher Hilfe zu verfolgen. Wer nur auf Rückzahlungen in den laufenden Insolvenzverfahren hofft, dürfte das Nachsehen haben. Aufgrund der Vermögenswerte, die die Staatsanwaltschaft bei den jeweiligen Fondsgesellschaften selbst sichergestellt hat, sollten geschädigte Anleger Arreste bei den Gerichten beantragen, um ihre Ansprüche zu sichern“, empfiehlt PIA-Partner Andreas W. Tilp. Was nach den Partys der Hauptverdächtigen von den Anlegergeldern noch übrig ist, ergibt sich aus einer Liste der Staatsanwaltschaft. Neben Bargeld wurden unter anderem etliche Luxusautos, Goldbarren und elf Rolexuhren sichergestellt.

„Für geschädigte Anleger ist es noch nicht zu spät, ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe zu sichern“, erklärt Klaus Nieding, „allerdings drängt die Zeit, denn es gilt die Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Nach einer Freigabe der beschlagnahmten Vermögenswerte seitens der Staatsanwaltschaft, haben die Gläubiger nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Pfändungen die Möglichkeit, auf die betreffenden Vermögensgegenstände zuzugreifen.

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